Voraussetzungen für Wohngeld
Um Wohngeld zu erhalten, dürfen die Studenten keinen Anspruch auf BAföG haben, es sei denn, sie wohnen nicht bei den Eltern und BAföG wird nur als Darlehen gezahlt.
Höhe des Wohngelds
Die Höhe des Wohngelds hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete ab. Es gibt keine festen Beträge, da das Wohngeld individuell berechnet wird.
Antragstellung
Der Antrag auf Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde oder Stadt eingereicht werden. Erforderlich sind Nachweise über Einkommen, Mietkosten und weitere relevante Unterlagen.
Kombination mit anderen Leistungen
Wohngeld kann mit anderen Leistungen kombiniert werden, jedoch nicht mit BAföG, wenn dieses zur Deckung des Lebensunterhalts gezahlt wird. Nebenjobs oder Stipendien können das Wohngeld beeinflussen.