Anspruchsvoraussetzungen
Studenten haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie unter 25 Jahre alt sind und sich in einer Ausbildung befinden. Diese Ausbildung kann ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule umfassen. Voraussetzung ist, dass das Studium als Erstausbildung gilt.
Höhe des Kindergeldes
Die Höhe des Kindergeldes beträgt aktuell 250 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 300 Euro für das dritte Kind und 330 Euro für jedes weitere Kind. Diese Beträge gelten für jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Kindes. Das Kindergeld wird regelmäßig angepasst, sodass es ratsam ist, die aktuellen Sätze bei der Familienkasse oder auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu überprüfen.
Antragstellung
Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die notwendigen Unterlagen umfassen:
Auszahlung
Das Kindergeld wird monatlich auf das Konto der Eltern oder auf ein vom Studenten angegebenes Konto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel am Anfang des Monats. Eltern können bestimmen, ob sie das Kindergeld direkt an ihre Kinder weiterleiten oder es auf einem separaten Konto ansparen. Einige Familien entscheiden sich dafür, das Geld direkt auf das Konto des Studenten zu überweisen, um sicherzustellen, dass es zur Finanzierung des Studiums verwendet wird.
Auswirkungen auf andere finanzielle Unterstützungen
Das Kindergeld wird in der Regel nicht auf das Einkommen des Studenten angerechnet und beeinflusst daher nicht den Anspruch auf Bafög oder andere Sozialleistungen. Es zählt nicht als Einkommen des Kindes und bleibt somit steuerfrei. Es ist jedoch ratsam, sich bei der zuständigen Bafög-Stelle oder einem Steuerberater zu informieren, um individuelle Fragen zu klären und sicherzustellen, dass keine unbeabsichtigten Auswirkungen auf andere finanzielle Unterstützungen entstehen.
Wichtige Hinweise
Falls der Student während des Studiums eine Pause einlegt, z.B. durch ein Urlaubssemester, sollte geprüft werden, ob der Anspruch auf Kindergeld weiterhin besteht. In der Regel erlischt der Anspruch bei Unterbrechungen der Ausbildung. Auch bei einem Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule sollte dies der Familienkasse mitgeteilt werden, um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren.
Insgesamt bietet das Kindergeld eine wertvolle Unterstützung für Studenten und ihre Familien, um die finanzielle Belastung während der Studienzeit zu verringern. Es ist jedoch wichtig, sich über die genauen Bedingungen und Anforderungen zu informieren und den Antrag rechtzeitig zu stellen.