Voraussetzungen für den Beamtenstatus
Um Beamter zu werden, muss man in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein besonderes dienstliches Interesse vorliegt. Zusätzlich sind eine entsprechende Ausbildung oder ein Studium, gesundheitliche Eignung und eine charakterliche Eignung notwendig. Die gesundheitliche Eignung wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt.
Laufbahngruppen
Der Beamtenstatus ist in Deutschland in vier Laufbahngruppen unterteilt: einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst. Diese unterscheiden sich nach den Anforderungen an die Vorbildung und den Tätigkeitsfeldern. Der einfache Dienst erfordert in der Regel einen Hauptschulabschluss, der mittlere Dienst eine mittlere Reife, der gehobene Dienst ein Fachhochschulstudium und der höhere Dienst ein Universitätsstudium.
Besoldung und Versorgung
Die Vergütung von Beamten erfolgt nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die Höhe der Besoldung richtet sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe und den Dienstjahren. Neben der Besoldung haben Beamte Anspruch auf eine Altersversorgung in Form von Pensionen, die sich ebenfalls nach der Besoldungsgruppe und den Dienstjahren richtet.
Verbeamtung auf Lebenszeit
Nach einer Probezeit kann eine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgen. Diese bietet weitreichenden Kündigungsschutz, da eine Entlassung nur in Ausnahmefällen möglich ist. Beamte sind nicht streikberechtigt und unterliegen besonderen disziplinarrechtlichen Vorschriften.
Rechte und Pflichten
Beamte haben die Pflicht zur politischen Neutralität und zur vollen Hingabe an ihre dienstlichen Aufgaben. Sie müssen sich gesetzestreu verhalten und das Ansehen des öffentlichen Dienstes wahren. Im Gegenzug genießen sie einen besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf eine staatliche Altersversorgung.
Unterschiede zu Angestellten im öffentlichen Dienst
Beamte unterscheiden sich von Angestellten im öffentlichen Dienst durch ihren besonderen Status, der durch das Beamtenrecht geregelt wird. Während Angestellte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet werden, unterliegen Beamte dem Besoldungsgesetz. Zudem haben Angestellte im Gegensatz zu Beamten das Recht zu streiken.