Regelungen im Mietvertrag
Der Mietvertrag kann klare Regelungen zur Haustierhaltung enthalten. In vielen Fällen sind kleinere Tiere wie Hamster, Kaninchen oder Fische grundsätzlich erlaubt, während bei Hunden und Katzen eine Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Generelle Verbote für Haustiere in Mietverträgen sind laut Bundesgerichtshof (BGH) unwirksam. Vermieter können jedoch das Halten bestimmter Tiere untersagen, wenn sie nachvollziehbare Gründe haben, wie etwa mögliche Störungen der Nachbarn oder Schäden an der Wohnung.
Erlaubnispflicht für bestimmte Tiere
Für größere Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, ist in der Regel eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter muss die Anfrage des Mieters individuell abwägen und kann die Erlaubnis nur in bestimmten Fällen verweigern, zum Beispiel bei Lärmbelästigung, Allergien von Nachbarn oder unzumutbaren Schäden am Gebäude. Für Kleintiere, die in Käfigen oder Terrarien gehalten werden und keinen Einfluss auf das Wohnumfeld haben, ist in der Regel keine Erlaubnis notwendig.
Unzumutbare Belastungen für Nachbarn
Wenn die Haltung eines Haustieres zu unzumutbaren Störungen für die Nachbarn führt, kann der Vermieter oder die Hausverwaltung eingreifen. Lärm durch dauerhaftes Hundebellen oder unangenehme Gerüche kann ein legitimer Grund sein, das Haustierverbot durchzusetzen. In solchen Fällen können auch Mieter selbst verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen zu vermeiden, wie beispielsweise durch spezielle Trainings für Haustiere oder Änderungen in der Haltungsweise.
Rechtslage bei Verstößen gegen die Regelungen
Hält ein Mieter Haustiere ohne Erlaubnis des Vermieters, obwohl diese erforderlich wäre, kann dies eine Abmahnung oder sogar die Kündigung zur Folge haben. Ein Vermieter kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinbarungen im Mietvertrag, insbesondere bei wiederholten Störungen oder Schäden an der Wohnung, eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Zunächst ist jedoch in der Regel eine Abmahnung notwendig, um dem Mieter die Möglichkeit zur Korrektur zu geben.
Haftung für Schäden durch Haustiere
Mieter haften für Schäden, die durch ihre Haustiere in der Wohnung verursacht werden. Dies gilt sowohl für Schäden am Gebäude selbst als auch für Schäden in der Nachbarschaft. Es ist ratsam, als Mieter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden durch Haustiere abdeckt. Besonders bei Hunden oder exotischen Tieren, die ein höheres Risiko für Schäden oder Unfälle mit sich bringen, kann eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich sein.
Besondere Regelungen für gefährliche Tiere
Die Haltung von gefährlichen Tieren, wie beispielsweise Kampfhunden oder exotischen Wildtieren, unterliegt in Deutschland strengen Vorschriften. Für Kampfhunde gelten in den meisten Bundesländern besondere Regelungen, die oft die Haltung nur mit einer speziellen Genehmigung und unter bestimmten Auflagen erlauben. Für exotische Wildtiere wie Schlangen, Krokodile oder andere gefährliche Tiere ist in der Regel eine behördliche Erlaubnis erforderlich, und in vielen Mietwohnungen sind diese Tiere grundsätzlich nicht gestattet.
Tierhaltung und Mietminderung
In Fällen, in denen Haustiere das Wohnumfeld erheblich beeinträchtigen, können Nachbarn das Recht auf Mietminderung geltend machen. Dies betrifft insbesondere Fälle von starkem Lärm oder Geruchsbelästigung durch Haustiere. Bevor jedoch eine Mietminderung durchgesetzt wird, muss die Beeinträchtigung nachgewiesen und der Vermieter über die Problematik informiert werden.