Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Gesetzbuch des Zivilrechts in Deutschland. Es trat am 1. Januar 1900 in Kraft und umfasst fünf Bücher: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Das BGB regelt grundlegende Rechtsverhältnisse zwischen Privatpersonen, wie beispielsweise Vertragsrecht, Eigentumsfragen und das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht).
Vertragsrecht
Im BGB ist das Vertragsrecht umfassend geregelt. Verträge sind Rechtsgeschäfte, durch die sich die Vertragsparteien zu bestimmten Leistungen verpflichten. Das BGB regelt die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages, wie die Einigung der Parteien (Angebot und Annahme) und die Geschäftsfähigkeit der beteiligten Personen. Es enthält auch Regelungen zu speziellen Vertragstypen wie Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkverträgen sowie die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung oder Pflichtverletzungen.
Sachenrecht
Das Sachenrecht regelt die Rechtsverhältnisse an Sachen, insbesondere Eigentum und Besitz. Es umfasst die Bestimmungen über den Erwerb und Verlust von Eigentum, beispielsweise durch Kauf oder Erbschaft, sowie den Schutz des Eigentums vor unrechtmäßigen Eingriffen. Das BGB unterscheidet zwischen beweglichen Sachen (Mobilien) und unbeweglichen Sachen (Immobilien) und enthält spezielle Regelungen für deren rechtliche Behandlung.
Familienrecht
Das Familienrecht im BGB regelt die Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie, einschließlich der Ehe, der eingetragenen Lebenspartnerschaft, der Verwandtschaft und der Vormundschaft. Es umfasst Bestimmungen zu Eheschließung und -scheidung, zum Sorgerecht für Kinder, zur Unterhaltspflicht und zur Adoption. Besondere Bedeutung hat das Kindeswohl, das in allen familienrechtlichen Entscheidungen eine zentrale Rolle spielt.
Erbrecht
Das Erbrecht ist im fünften Buch des BGB geregelt und bestimmt, wie das Vermögen einer Person nach ihrem Tod auf die Erben übergeht. Es umfasst Regelungen zu gesetzlichen Erben, zur Testamentserrichtung und zur Erbfolge. Das BGB sieht auch Pflichtteilsansprüche für nahe Angehörige vor, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, aber einen Mindestanteil am Nachlass beanspruchen können.
Handelsgesetzbuch (HGB)
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ergänzt das BGB im Bereich des Handelsrechts und gilt für Kaufleute. Es enthält spezielle Regelungen für Handelsgeschäfte, wie Handelsverträge, Handelsgesellschaften und das Firmenrecht. Das HGB ist besonders relevant für den kaufmännischen Verkehr und legt die Rahmenbedingungen für das Wirtschaftsleben in Deutschland fest.
Deliktsrecht
Das Deliktsrecht ist Teil des Schuldrechts im BGB und regelt die Haftung für unerlaubte Handlungen. Eine Person, die durch eine schuldhafte Handlung einem anderen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Das Deliktsrecht umfasst Vorschriften zur Haftung für vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten sowie spezielle Haftungstatbestände, wie die Produkthaftung oder die Tierhalterhaftung.
Besonderheiten des deutschen Zivilrechts
Das deutsche Zivilrecht zeichnet sich durch seine Systematik und Detailgenauigkeit aus. Es basiert auf der Pandektenwissenschaft, einer wissenschaftlichen Bearbeitung des römischen Rechts. Ein weiteres Merkmal ist der Grundsatz der Privatautonomie, der es den Parteien erlaubt, ihre rechtlichen Beziehungen weitgehend selbst zu gestalten. Einschränkungen bestehen jedoch durch zwingende gesetzliche Vorschriften, die insbesondere dem Schutz schwächerer Parteien dienen.