Steuerpflichtige Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen genutzt werden, sind steuerpflichtig. Dazu gehören Pkw, Lkw, Nutzfahrzeuge und Anhänger.
Berechnungsgrundlagen
Die Höhe der KFZ-Steuer wird auf Basis des Hubraums und der Schadstoffklasse des Fahrzeugs berechnet. Moderne Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß zahlen eine niedrigere Steuer.
Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge sind für einen bestimmten Zeitraum von der KFZ-Steuer befreit. Diese Befreiung gilt in der Regel für zehn Jahre.
Steuerverwaltung
Die KFZ-Steuer wird von der Zollverwaltung erhoben. Unternehmen müssen die Steuer jährlich im Voraus zahlen.
Steuervergünstigungen
Bestimmte Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge oder Hybridfahrzeuge können von Steuervergünstigungen profitieren. Auch Fahrzeuge, die im gemeinnützigen Bereich genutzt werden, können steuerliche Vorteile erhalten.
Anmeldeverfahren
Nach der Anmeldung eines Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt erhält das Unternehmen einen Steuerbescheid von der Zollverwaltung, der die Höhe der zu zahlenden Steuer festlegt.
Zahlung der Steuer
Die Steuer muss im Voraus für ein Jahr gezahlt werden. Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren.
Sanktionen bei Nichtzahlung
Bei Nichtzahlung der KFZ-Steuer drohen Strafzinsen und Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann das Unternehmen die Zulassung des Fahrzeugs verlieren.
Steuerliche Absetzbarkeit
Unternehmen können die gezahlte KFZ-Steuer als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, sofern das Fahrzeug ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird.