Höhe der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer beträgt in den meisten Bundesländern 9 Prozent der Einkommenssteuer. In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei 8 Prozent. Sie wird automatisch vom Lohn oder Gehalt abgezogen, sobald man Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft ist.
Kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaften
In Deutschland sind vor allem Mitglieder der römisch-katholischen Kirche und der evangelischen Kirche zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet. Darüber hinaus können auch andere anerkannte Religionsgemeinschaften, wie zum Beispiel die jüdischen Gemeinden, eine Kirchensteuer erheben.
Befreiung von der Kirchensteuer
Eine Befreiung von der Kirchensteuer ist nur möglich, wenn man aus der Kirche austritt. Dieser Austritt muss bei den zuständigen staatlichen Stellen (meist beim Standesamt oder Amtsgericht) erklärt werden. Nach dem Austritt erlischt die Steuerpflicht, allerdings kann dies auch den Verlust kirchlicher Dienstleistungen wie Trauungen oder Beerdigungen zur Folge haben.
Berechnung der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird auf Grundlage der zu zahlenden Einkommenssteuer berechnet. Beispiel: Wenn eine Person 10.000 Euro Einkommenssteuer zahlt und in einem Bundesland lebt, in dem die Kirchensteuer 9 Prozent beträgt, muss sie zusätzlich 900 Euro Kirchensteuer zahlen.
Kappung der Kirchensteuer
Einige Bundesländer bieten eine Kappung der Kirchensteuer an, bei der die Steuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt wird. Dies betrifft vor allem Steuerpflichtige mit sehr hohem Einkommen, um eine übermäßige Steuerlast zu verhindern.
Verwendung der Kirchensteuer
Die Einnahmen aus der Kirchensteuer werden von den Kirchen zur Finanzierung ihrer vielfältigen Aufgaben verwendet, darunter der Unterhalt von Kirchengebäuden, soziale Einrichtungen, Bildungsangebote und Seelsorge. Ein Teil des Geldes wird auch für internationale Projekte und Missionen verwendet.
Kirchgeld
In einigen Bundesländern, wie in Bayern, gibt es zusätzlich zur Kirchensteuer das sogenannte Kirchgeld, das von Kirchenmitgliedern erhoben wird, die über kein eigenes Einkommen verfügen oder unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Das Kirchgeld wird direkt an die örtliche Kirchengemeinde gezahlt.
Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer
Die Kirchensteuer gilt in Deutschland als Sonderausgabe und kann daher steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass die gezahlte Kirchensteuer die steuerliche Belastung verringert, indem sie bei der Einkommenssteuererklärung abgezogen werden kann.