Steuerpflichtiger Erwerb
Beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien müssen Unternehmen Grunderwerbsteuer zahlen. Dies betrifft sowohl den direkten Kauf als auch den Erwerb durch Gesellschafterwechsel oder Unternehmensumstrukturierungen.
Höhe der Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Unternehmen müssen sich über die jeweiligen Steuersätze im Bundesland des erworbenen Grundstücks informieren.
Ausnahmen und Befreiungen
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gewährt werden. Beispiele sind Erwerbe innerhalb von Konzernstrukturen oder bestimmte Umstrukturierungen von Unternehmen.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis der Immobilie. Dabei werden auch Nebenleistungen wie Maklergebühren und Notarkosten berücksichtigt.
Meldepflicht
Unternehmen müssen den Erwerb von Grundstücken innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Die Anzeige ist in der Regel durch den Notar durchzuführen.
Fälligkeit und Zahlung
Die Grunderwerbssteuer wird nach der Anzeige des Erwerbs durch das Finanzamt festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu zahlen. Unternehmen müssen die fristgerechte Zahlung sicherstellen, um Verzugszinsen zu vermeiden.
Steuererklärung
Für den Erwerb von Immobilien muss in der Regel keine separate Steuererklärung abgegeben werden. Die Anzeige beim Finanzamt und die Zahlung der Steuer sind ausreichend.
Auswirkungen auf die Bilanz
Die Grunderwerbsteuer wird in der Bilanz eines Unternehmens als Anschaffungskosten der Immobilie erfasst und abgeschrieben. Dies hat Auswirkungen auf die Steuerbilanz und die steuerliche Gewinnermittlung des Unternehmens.