Einkommenssteuern
Die Einkommenssteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Hierzu zählen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie andere Einkunftsarten. Die Lohnsteuer, eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, wird direkt vom Lohn abgezogen. Für Unternehmen wird die Körperschaftsteuer erhoben, die auf das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH und AG) anfällt.
Verbrauchssteuern
Verbrauchssteuern werden auf den Konsum bestimmter Güter und Dienstleistungen erhoben. Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ist die bekannteste Verbrauchssteuer und wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Sie beträgt in der Regel 19 %, für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs jedoch nur 7 %. Weitere Verbrauchssteuern umfassen die Tabaksteuer, die auf Tabakwaren erhoben wird, und die Energiesteuer, die auf den Verbrauch von Strom, Gas, Benzin und anderen Energieträgern erhoben wird.
Verkehrssteuern
Verkehrssteuern betreffen den Erwerb und den Besitz von Vermögenswerten sowie die Nutzung von Dienstleistungen. Beispiele hierfür sind die Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Grundstücken und Immobilien anfällt, und die Kfz-Steuer, die für den Besitz eines Kraftfahrzeugs jährlich gezahlt werden muss. Eine weitere Verkehrssteuer ist die Versicherungsteuer, die auf Versicherungsprämien erhoben wird.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine spezielle Form der Einkommenssteuer, die von Unternehmen gezahlt wird, die in Deutschland gewerblich tätig sind. Sie wird auf den Gewerbeertrag erhoben, wobei die Höhe der Steuer von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird. Der Steuersatz variiert somit je nach Standort des Unternehmens. Die Gewerbesteuer stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden dar.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben und ist eine kommunale Steuer. Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Einheitswert des Grundstücks sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Die Grundsteuer wird jährlich erhoben und ist von den Eigentümern zu zahlen, die die Kosten jedoch oft auf Mieter umlegen können.
Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben wird. Sie beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer wird direkt an der Quelle abgeführt, sodass keine separate Veranlagung durch den Steuerpflichtigen notwendig ist.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist ein Aufschlag auf die Einkommensteuer, Lohnsteuer und Körperschaftsteuer und beträgt 5,5 % der jeweils festgesetzten Steuer. Er wurde ursprünglich eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 2021 wird der Solidaritätszuschlag nur noch von hohen Einkommen erhoben, wodurch etwa 90 % der Steuerpflichtigen von dieser Abgabe befreit sind.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften erhoben und beträgt in der Regel 8 % bis 9 % der Einkommensteuer. Die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Bundesland. Sie wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die Kirche abgeführt. Die Steuerpflicht besteht nur für Mitglieder der betreffenden Kirchen, ein Austritt aus der Kirche beendet die Steuerpflicht.