Steuerpflichtige Umsätze
Alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen der Umsatzsteuer. Auch der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Gegenständen fallen darunter.
Umsatzsteuersätze
Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19%. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7%. Beispiele für ermäßigte Steuersätze sind Grundnahrungsmittel, Bücher und Zeitungen.
Vorsteuerabzug
Unternehmer können die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen, wenn sie selbst steuerpflichtige Umsätze ausführen. Dies mindert ihre Steuerlast.
Anmeldung und Abführung
Unternehmen müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Abhängig vom Umsatzvolumen erfolgt dies monatlich oder vierteljährlich. Die Abgabefrist ist der 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums.
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich bis 50.000 Euro im laufenden Jahr können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie müssen keine Umsatzsteuer erheben, dürfen aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Besondere Besteuerungsverfahren
Für bestimmte Branchen und Geschäftsvorfälle gibt es Sonderregelungen, wie die Differenzbesteuerung für Gebrauchtwarenhändler oder die Margenbesteuerung für Reiseleistungen.
Reverse-Charge-Verfahren
Bei bestimmten grenzüberschreitenden Dienstleistungen und innergemeinschaftlichen Erwerben schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren), was die umsatzsteuerliche Belastung ins Ausland verlagert.
Rechnungsanforderungen
Rechnungen müssen spezifische Angaben enthalten, wie Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung, Entgelt und anzuwendender Steuersatz sowie der Steuerbetrag.
Aufbewahrungspflichten
Unternehmen sind verpflichtet, Aufzeichnungen und Belege zehn Jahre lang aufzubewahren. Diese können elektronisch oder in Papierform vorliegen und müssen bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden.
Steuerfreie Umsätze
Bestimmte Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit, z.B. medizinische Dienstleistungen, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie der Export von Waren in Drittländer. Steuerfreie Umsätze gewähren keinen Vorsteuerabzug.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen erbringen, benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt wird. Diese Nummer ist bei grenzüberschreitenden Geschäften anzugeben.