in 🇩🇪 Deutschland

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer 2025

Körperschaftsteuer in Deutschland betrifft juristische Personen und Kapitalgesellschaften, die in Deutschland ansässig sind. Sie wird auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Für das Jahr 2024 beträgt der Steuersatz 15 %, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags. Die Bemessungsgrundlage ist das Einkommen, das nach den Vorschriften des Körperschaftsteuerrechts ermittelt wird.

Steuersatz und Solidaritätszuschlag

Der Körperschaftsteuersatz in Deutschland liegt bei 15 %. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben. Dies führt zu einer effektiven Steuerbelastung von 15,825 % für Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen.

Steuerpflichtige Körperschaften

Körperschaften, die der Körperschaftsteuer unterliegen, umfassen in erster Linie Kapitalgesellschaften wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), AG (Aktiengesellschaft) und KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien). Auch andere juristische Personen, wie Genossenschaften, Vereine und Stiftungen, können der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen, sofern sie nicht als gemeinnützig anerkannt sind.

Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, unterliegen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Dies bedeutet, dass sie mit ihrem weltweiten Einkommen der Körperschaftsteuer unterliegen. Juristische Personen ohne Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland unterliegen nur mit ihren inländischen Einkünften der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht.

Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Das zu versteuernde Einkommen wird auf Basis des Einkommens der Körperschaft ermittelt, das sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ergibt. Abzugsfähig sind unter anderem Betriebsausgaben, Löhne und Gehälter, Abschreibungen und bestimmte Rückstellungen. Nicht abzugsfähig sind Gewinnausschüttungen an Gesellschafter sowie bestimmte verdeckte Gewinnausschüttungen. Steuerfreie Einkünfte, wie etwa Dividenden aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften, werden ebenfalls berücksichtigt.

Verdeckte Gewinnausschüttungen

Verdeckte Gewinnausschüttungen liegen vor, wenn eine Körperschaft ihren Gesellschaftern oder nahestehenden Personen Vorteile gewährt, die sie einem fremden Dritten nicht gewährt hätte. Solche Ausschüttungen erhöhen das Einkommen der Körperschaft, da sie nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Verluste, die in einem Geschäftsjahr entstehen, können entweder in das Vorjahr zurückgetragen oder in künftige Geschäftsjahre vorgetragen werden. Der Verlustrücktrag ist auf 1 Million Euro (2 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung) begrenzt, während der Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt möglich ist, jedoch mit einem Freibetrag von 1 Million Euro und einer 60 %-Regelung bei höheren Beträgen beschränkt ist.

Fälligkeit der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist grundsätzlich mit der Abgabe der Steuererklärung für das jeweilige Geschäftsjahr fällig. Die Vorauszahlungen erfolgen quartalsweise und werden auf Basis der Steuer des Vorjahres festgesetzt. Nach Abschluss des Geschäftsjahres erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung, und eventuelle Differenzen werden entweder nachgezahlt oder erstattet.

Körperschaftsteuererklärung

Juristische Personen müssen jährlich eine Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. In dieser Erklärung sind die Einkünfte sowie alle relevanten Ausgaben und Abzüge anzugeben. Die Erklärung muss elektronisch über das ELSTER-System eingereicht werden. Die Abgabefrist für die Körperschaftsteuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres, kann jedoch bei Beauftragung eines Steuerberaters auf den 28. Februar des übernächsten Jahres verlängert werden.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.

sponsored
Keine passenden Werbeanzeigen gefunden.