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Ausbildungsvergütung

Ausbildungsvergütung und Fördermöglichkeiten bei der Ausbildung zum Steuerfachangestellten 2025

Die Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte variiert je nach Bundesland und Ausbildungsjahr. Fördermöglichkeiten wie BAföG, Ausbildungsgeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und staatliche Zuschüsse können die finanzielle Belastung während der Ausbildung erleichtern.  

Ausbildungsvergütung im Überblick

Die Höhe der Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Bundesland, der Größe des Ausbildungsbetriebs und tariflichen Vereinbarungen. Im Durchschnitt verdienen Auszubildende zum Steuerfachangestellten:

  • 1. Ausbildungsjahr: 950 bis 1.050 Euro brutto pro Monat
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.050 bis 1.150 Euro brutto pro Monat
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.150 bis 1.250 Euro brutto pro Monat

In einigen Kanzleien, insbesondere in größeren Städten oder bei Betrieben, die nach Tarif zahlen, kann die Vergütung höher ausfallen. Die Steuerberaterkammern der jeweiligen Bundesländer geben regelmäßig Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung heraus.

Tarifliche Regelungen und Unterschiede

In einigen Bundesländern gelten für Steuerfachangestellte tarifliche Regelungen. Diese Tarifverträge können die Höhe der Ausbildungsvergütung festlegen und sorgen für eine faire Bezahlung während der Ausbildung. Unterschiede ergeben sich häufig zwischen West- und Ostdeutschland sowie zwischen städtischen und ländlichen Regionen. Auszubildende sollten sich vor Beginn der Ausbildung über die aktuellen Tarifverträge informieren.

Zusätzliche Leistungen des Ausbildungsbetriebs

Einige Steuerkanzleien bieten ihren Auszubildenden zusätzliche Leistungen an, um die Ausbildung attraktiver zu gestalten. Dazu gehören:

  • Fahrtkostenzuschüsse für den Weg zur Berufsschule oder zur Arbeit
  • Übernahme von Lehrmaterialkosten wie Bücher oder Softwarelizenzen
  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gemäß tariflichen Vereinbarungen
  • Fortbildungsmaßnahmen oder Unterstützung bei Prüfungsvorbereitungen

Solche zusätzlichen Leistungen können die finanzielle Situation der Auszubildenden deutlich verbessern und die Motivation fördern.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Unterstützung für Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen und finanzielle Hilfe benötigen. Voraussetzungen für den Bezug von BAB sind:

  • Die Ausbildung findet in einem anerkannten Ausbildungsberuf statt.
  • Die Ausbildungsstätte ist zu weit vom Wohnort der Eltern entfernt.
  • Das Einkommen der Eltern liegt unter einer bestimmten Grenze.

Die Höhe der BAB richtet sich nach dem Bedarf des Auszubildenden, den Wohnkosten und dem Einkommen der Eltern. Der Antrag auf BAB kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

BAföG für die Berufsausbildung

In bestimmten Fällen können Auszubildende BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen. Dies gilt vor allem für schulische Ausbildungen oder spezielle Ausbildungsformen. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Die Ausbildung findet an einer Berufsfachschule statt.
  • Es handelt sich um eine Vollzeitausbildung.
  • Das Einkommen der Eltern liegt unter der festgelegten Einkommensgrenze.

BAföG wird in der Regel als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag erfolgt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können während ihrer Ausbildung Ausbildungsgeld erhalten. Diese finanzielle Unterstützung wird von der Bundesagentur für Arbeit gewährt und soll helfen, die Ausbildungskosten zu decken. Die Höhe des Ausbildungsgeldes richtet sich nach der Art der Ausbildung und den individuellen Bedürfnissen.

Staatliche Zuschüsse und Vergünstigungen

Zusätzlich zur Ausbildungsvergütung können Steuerfachangestellte von verschiedenen staatlichen Zuschüssen und Vergünstigungen profitieren, darunter:

  • Kindergeld: Bis zum 25. Lebensjahr erhalten Eltern Kindergeld für ihre in Ausbildung befindlichen Kinder.
  • Wohngeld: Bei eigenen Mietkosten kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
  • Bildungsgutscheine: Für Weiterbildungsmaßnahmen oder Prüfungsvorbereitungen können Bildungsgutscheine beantragt werden.

Steuerliche Vorteile während der Ausbildung

Auszubildende können bestimmte Kosten, die während der Ausbildung entstehen, steuerlich geltend machen. Dazu gehören:

  • Fahrtkosten zur Berufsschule oder zum Ausbildungsbetrieb
  • Lehrmaterialien wie Bücher, Hefte oder Software
  • Prüfungsgebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen

Diese Kosten können in der Steuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben angegeben werden.

Stipendien und Förderprogramme

Es gibt verschiedene Stipendien und Förderprogramme, die speziell für Auszubildende in kaufmännischen Berufen wie Steuerfachangestellten ausgelegt sind. Dazu gehören:

  • Begabtenförderung: Für besonders leistungsstarke Auszubildende bietet das „Aufstiegsstipendium“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.
  • Stiftungen: Einige Stiftungen bieten Stipendien für Auszubildende an, die sich durch soziales Engagement oder besondere Leistungen auszeichnen.

Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten

In vielen Fällen können verschiedene Fördermöglichkeiten miteinander kombiniert werden. So können Auszubildende neben der Ausbildungsvergütung auch BAB, Wohngeld oder steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Es lohnt sich, vor Beginn der Ausbildung die verschiedenen Optionen zu prüfen und gegebenenfalls Anträge frühzeitig zu stellen.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.

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