Überblick über die Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung für Kaufleute für Büromanagement ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Branche: In tarifgebundenen Unternehmen fällt die Vergütung meist höher aus.
- Region: In Westdeutschland und städtischen Regionen wird häufig mehr gezahlt als in Ostdeutschland und ländlichen Gebieten.
- Ausbildungsjahr: Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr.
Durchschnittliche Ausbildungsvergütung nach Ausbildungsjahren
Die Vergütung für Auszubildende im Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement liegt durchschnittlich bei:
- 1. Ausbildungsjahr: 800 – 950 Euro brutto pro Monat
- 2. Ausbildungsjahr: 900 – 1.050 Euro brutto pro Monat
- 3. Ausbildungsjahr: 1.000 – 1.200 Euro brutto pro Monat
In großen, tarifgebundenen Unternehmen oder in bestimmten Branchen wie dem öffentlichen Dienst, der Industrie oder Banken kann die Vergütung höher ausfallen.
Ausbildungsvergütung nach Branchen
Je nach Branche gibt es Unterschiede in der Vergütung:
- Öffentlicher Dienst: 1.018 – 1.114 Euro (nach TVAöD-BBiG)
- Industrie und Handel: 900 – 1.100 Euro
- Handwerksbetriebe: 800 – 950 Euro
- Banken und Versicherungen: 1.000 – 1.200 Euro
In kleineren Unternehmen ohne Tarifbindung kann die Vergütung etwas niedriger ausfallen.
Zusätzliche Leistungen während der Ausbildung
Viele Arbeitgeber bieten ihren Auszubildenden zusätzliche Leistungen an:
- Weihnachts- und Urlaubsgeld: Oft in tarifgebundenen Unternehmen geregelt.
- Fahrtkostenzuschüsse: Finanzielle Unterstützung für den Weg zur Arbeit und zur Berufsschule.
- Essenszuschüsse: Vergünstigungen in der Kantine oder Gutscheine für Mahlzeiten.
- Betriebliche Altersvorsorge: Unterstützung beim Aufbau einer Zusatzrente.
- Erstattung von Lehrmitteln: Kostenübernahme für Bücher und Arbeitsmaterialien.
Fördermöglichkeiten für Auszubildende
Um die Ausbildung zu finanzieren, stehen Kaufleuten für Büromanagement verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird von der Agentur für Arbeit gewährt und richtet sich an Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen können, weil die Ausbildungsstätte zu weit entfernt ist.
Voraussetzungen:
- Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
- Die Ausbildungsstätte ist zu weit entfernt, um bei den Eltern zu wohnen.
- Ausbildungsvergütung reicht nicht für den Lebensunterhalt.
Leistungen:
- Unterstützung für Miete, Fahrtkosten und Lebensunterhalt.
- Höhe abhängig von Einkommen, Wohnsituation und Ausbildungsvergütung.
2. Wohngeld
Auszubildende, die keinen Anspruch auf BAB haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen.
Voraussetzungen:
- Keine BAB-Berechtigung.
- Geringes Einkommen.
- Nachweis über eigene Wohnung.
3. BAföG
In besonderen Fällen können Auszubildende BAföG beantragen, insbesondere wenn die Ausbildung an einer schulischen Einrichtung stattfindet (z. B. Verwaltungsfachschulen).
4. Bildungsgutschein
Die Agentur für Arbeit vergibt Bildungsgutscheine für Weiterbildungen, die während oder nach der Ausbildung besucht werden können.
5. Stipendien
Begabte Auszubildende können durch verschiedene Stipendienprogramme gefördert werden, z. B. durch:
- Weiterbildungsstipendium: Für besonders leistungsstarke Absolventen einer dualen Ausbildung.
- Deutschlandstipendium: Für Studierende und Weiterbildungsinteressierte.
Steuerliche Vorteile
Auszubildende können ihre Ausbildungskosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören:
- Fahrtkosten: Zur Ausbildungsstätte und Berufsschule.
- Arbeitsmittel: Bücher, Laptop, Schreibmaterial.
- Unterkunftskosten: Bei auswärtiger Unterbringung.
- Fortbildungskosten: Teilnahme an Kursen und Seminaren.
Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung
Nach der Ausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau für Büromanagement gibt es zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, die zu höheren Gehältern führen können:
- Fachwirt für Büro- und Projektorganisation: Gehaltserhöhung auf 3.000 – 4.000 Euro brutto.
- Betriebswirt: Weiterbildung in betriebswirtschaftlichen Bereichen.
- Personalfachkaufmann/-frau: Spezialisierung auf Personalwesen.
- Studium: Bachelorstudiengänge in Betriebswirtschaftslehre, Verwaltungsmanagement oder Wirtschaftsrecht.