Ausbildungsvergütung im Überblick
Die Vergütung für angehende Bankkaufleute richtet sich in der Regel nach tariflichen Vereinbarungen der jeweiligen Bankengruppe. Die Höhe der Vergütung hängt vom Ausbildungsjahr sowie vom Standort und der Größe des Unternehmens ab.
Beispielhafte Vergütung gemäß Tarifvertrag:
- 1. Ausbildungsjahr: ca. 1.160 Euro brutto pro Monat
- 2. Ausbildungsjahr: ca. 1.220 Euro brutto pro Monat
- 3. Ausbildungsjahr: ca. 1.290 Euro brutto pro Monat
Diese Zahlen sind Durchschnittswerte und können je nach Region und Bank variieren. In öffentlich-rechtlichen Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken wie Volksbanken gelten oft ähnliche Vergütungen.
Unterschiede in der Vergütung
Die Ausbildungsvergütung für den unmittelbaren Einstieg in die Finanzbranche kann je nach Bank und Bundesland variieren:
- Öffentlich-rechtliche Banken: Sparkassen und Landesbanken bieten in der Regel eine tariflich geregelte Vergütung an.
- Private Banken: Auch hier gilt meist ein Tarifvertrag, allerdings können die Vergütungen leicht abweichen.
- Genossenschaftsbanken: Volks- und Raiffeisenbanken bieten ebenfalls tariflich festgelegte Ausbildungsgehälter.
Zuschüsse und Zusatzleistungen
Viele Banken bieten ihren Auszubildenden zusätzliche Leistungen an, um den sofortigen Einstieg ins Berufsleben attraktiver zu gestalten:
- Fahrtkostenzuschüsse: Erstattung von Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
- Betriebliche Altersvorsorge: Aufbau einer Zusatzrente während der Ausbildung.
- Vermögenswirksame Leistungen (VL): Monatliche Zuschüsse für Sparverträge.
- Weiterbildungsangebote: Kostenübernahme für Seminare, Schulungen oder Sprachkurse.
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Zusätzliche Zahlungen zu bestimmten Zeiten des Jahres.
Fördermöglichkeiten während der Ausbildung
Falls die Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für angehende Bankkaufleute:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen und deren Ausbildungsvergütung für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
- Voraussetzungen: Eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung und das Wohnen außerhalb des Elternhauses.
- Höhe: Die Höhe der BAB hängt vom eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern und den Wohnkosten ab.
- Antrag: Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt.
BAföG für schulische Ausbildung
In einigen Fällen können Auszubildende BAföG beantragen, wenn es sich um eine schulische Ausbildung ohne Vergütung handelt. Dies ist bei Bankkaufleuten selten der Fall, da es sich um eine duale Ausbildung mit Vergütung handelt.
Bildungskredite
Ein Bildungskredit kann während der Ausbildung helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken. Der Kredit wird zu günstigen Konditionen vergeben und ist flexibel rückzahlbar.
- Vergabe: Über die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
- Vorteile: Geringe Zinsen und flexible Rückzahlungsbedingungen.
Stipendien für Auszubildende
Einige Stiftungen und Organisationen bieten Stipendien für besonders engagierte oder leistungsstarke Auszubildende an. Beispiele sind:
- Begabtenförderung berufliche Bildung: Unterstützt Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen.
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft: Vergibt Stipendien für leistungsstarke Auszubildende.
Steuerliche Vorteile für Auszubildende
Auszubildende können bestimmte Kosten steuerlich geltend machen, um ihre finanzielle Belastung zu reduzieren:
- Werbungskosten: Kosten für Fahrten zur Berufsschule oder zur Bankfiliale.
- Arbeitsmittel: Ausgaben für Bücher, Schreibmaterial oder Fachliteratur.
- Fortbildungskosten: Kosten für Weiterbildungen oder zusätzliche Schulungen.
Finanzielle Unterstützung durch die Bank
Einige Banken bieten spezielle finanzielle Unterstützungen für ihre Auszubildenden an. Dazu gehören:
- Übernahme von Schulungskosten: Kosten für Prüfungsvorbereitungen oder Fachseminare.
- Unterstützung bei Umzugskosten: Zuschüsse für einen Umzug, wenn die Ausbildung in einer anderen Stadt stattfindet.