in 🇩🇪 Deutschland

Berichtsheft

Berichtsheft in der Ausbildung 2025

Berichtshefte sind in der Berufsausbildung in Deutschland Pflicht und dienen der Dokumentation der Ausbildungsinhalte. Sie ermöglichen eine strukturierte Reflexion des Gelernten und bieten Ausbildern sowie der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer eine Möglichkeit zur Kontrolle des Ausbildungsfortschritts. Berichtshefte sind Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Pflicht in der Berufsausbildung

Das Führen eines Berichtshefts ist für alle Auszubildenden in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Diese Verpflichtung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt. Jeder Auszubildende muss regelmäßig dokumentieren, welche Aufgaben und Lerninhalte er in seiner Ausbildung erarbeitet hat. Ohne ein ordentlich geführtes Berichtsheft wird man nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.

Form und Inhalt

Das Berichtsheft kann als Tages- oder Wochenbericht geführt werden. Es enthält alle Tätigkeiten und Lerninhalte, die während der Ausbildung vermittelt wurden. Dazu gehören praktische Aufgaben im Betrieb, theoretische Inhalte aus der Berufsschule sowie etwaige betriebsinterne Schulungen. Das Berichtsheft soll sowohl die erlernten praktischen Fähigkeiten als auch theoretische Kenntnisse festhalten. Je nach Ausbildungsberuf kann der Umfang und die Detailliertheit der Einträge variieren, allerdings wird eine vollständige und regelmäßige Führung erwartet.

Elektronisches oder handschriftliches Berichtsheft

Traditionell wurde das Berichtsheft handschriftlich geführt, doch immer mehr Betriebe und Auszubildende nutzen inzwischen digitale Versionen. Elektronische Berichtshefte bieten den Vorteil, dass sie leichter zu speichern, zu durchsuchen und zu versenden sind. Ob das Berichtsheft digital oder in Papierform geführt wird, hängt von den Vorgaben des Ausbildungsbetriebs und der zuständigen Kammer ab. Beide Varianten sind jedoch grundsätzlich zulässig.

Kontrolle und Abgabe

Das Berichtsheft muss regelmäßig vom Ausbilder kontrolliert und unterschrieben werden. In vielen Ausbildungsbetrieben geschieht dies wöchentlich oder monatlich. Die Berufsschullehrer können ebenfalls das Berichtsheft einsehen, um sich ein Bild über den Ausbildungsstand zu machen. Vor der Abschlussprüfung wird das Berichtsheft der zuständigen Kammer (z.B. IHK oder Handwerkskammer) vorgelegt. Ohne eine vollständige und korrekte Führung des Berichtshefts erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.

Zulassung zur Prüfung

Ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft ist eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Kammern überprüfen, ob das Berichtsheft alle geforderten Inhalte umfasst und ob es regelmäßig geführt wurde. Fehlen Einträge oder ist das Berichtsheft unvollständig, kann dies dazu führen, dass der Auszubildende nicht zur Prüfung zugelassen wird. Daher ist es wichtig, das Berichtsheft stets vollständig und gewissenhaft zu führen.

Nützliche Tipps für Auszubildende

Es empfiehlt sich, das Berichtsheft regelmäßig zu führen und nicht zu warten, bis sich zu viele Einträge angesammelt haben. Zudem ist es ratsam, das Berichtsheft nicht nur für die Prüfung zu führen, sondern es auch als Lernhilfe zu nutzen. Regelmäßige Einträge helfen, das Gelernte besser zu verinnerlichen und bieten eine gute Grundlage für die Prüfungsvorbereitung.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.

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