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Rechte

Rechte für Auszubildende 2025

Auszubildende in Deutschland haben rechtlichen Schutz und besondere Rechte, die durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie andere Gesetze und Tarifverträge festgelegt sind. Zu den wichtigsten Rechten gehören der Anspruch auf eine angemessene Vergütung, geregelte Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Schutz vor Kündigungen und Zugang zu Ausbildungsmaßnahmen.

Recht auf Vergütung

Auszubildende haben das Recht auf eine angemessene Vergütung, die in der Regel in ihrem Ausbildungsvertrag festgelegt ist. Diese Vergütung erhöht sich oft mit jedem Ausbildungsjahr. Falls kein Tarifvertrag gilt, darf die Vergütung laut BBiG nicht unangemessen sein und muss den Ausbildungsaufwand berücksichtigen. Zudem müssen Arbeitgeber die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen.

Recht auf Ausbildung

Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind. Dazu gehört der Zugang zu allen relevanten Ausbildungsmaßnahmen, die Bereitstellung von Materialien sowie die Möglichkeit, an überbetrieblichen Lehrgängen teilzunehmen. Es besteht außerdem ein Recht auf ein schriftliches Ausbildungszeugnis am Ende der Ausbildungszeit.

Arbeitszeiten und Pausenregelungen

Die Arbeitszeiten für Auszubildende sind durch das Arbeitszeitgesetz und, falls sie minderjährig sind, durch das Jugendarbeitsschutzgesetz streng geregelt. Auszubildende dürfen in der Regel maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Für minderjährige Auszubildende gelten zusätzliche Schutzbestimmungen, wie z. B. längere Pausen und ein Verbot der Beschäftigung an Samstagen und Sonntagen, es sei denn, besondere Branchenregelungen erlauben dies. Pausenregelungen sehen bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten und bei mehr als 6 Stunden eine Pause von mindestens 60 Minuten vor.

Urlaubsanspruch

Auszubildende haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Für Volljährige beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr, für minderjährige Auszubildende sind es 25 bis 30 Tage, je nach Alter. Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen können höhere Urlaubsansprüche festlegen.

Kündigungsschutz

Das Ausbildungsverhältnis kann nur unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. Während der Probezeit, die maximal vier Monate dauern darf, können beide Parteien das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund oder im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Zudem sind Auszubildende im Vergleich zu regulären Arbeitnehmern durch strengere Kündigungsregeln geschützt.

Freistellung für Prüfungen

Auszubildende haben das Recht, für die Teilnahme an Prüfungen von der Arbeit freigestellt zu werden, ohne dass dies eine Gehaltsminderung zur Folge hat. Dies gilt sowohl für die Zwischenprüfungen als auch für die Abschlussprüfungen. Auch am Tag vor der Abschlussprüfung haben sie Anspruch auf eine bezahlte Freistellung.

Berufsschulpflicht

Während der Ausbildung sind Auszubildende verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Arbeitgeber müssen Auszubildende für den Berufsschulunterricht freistellen und dürfen sie an diesen Tagen nicht oder nur eingeschränkt zur Arbeit heranziehen. Die Zeiten des Berufsschulbesuchs werden auf die Arbeitszeit angerechnet.

Schutz vor Überstunden

Auszubildende dürfen in der Regel keine Überstunden machen. Falls Überstunden notwendig sind, müssen sie klar begründet und in gleicher Höhe durch Freizeit oder zusätzliche Vergütung ausgeglichen werden. Insbesondere für minderjährige Auszubildende gelten strenge Regelungen, die Überstunden in der Regel ausschließen.

Schutz vor Mobbing und Diskriminierung

Auszubildende haben das Recht auf ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Mobbing.

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