Einhalten der Ausbildungsordnung
Auszubildende sind verpflichtet, die Ausbildungsordnung ihres Ausbildungsberufes einzuhalten. Diese legt fest, welche Kenntnisse und Fertigkeiten sie während der Ausbildung erlernen müssen. Dazu gehört die Teilnahme an den im Ausbildungsplan vorgesehenen Schulungen und betrieblichen Maßnahmen.
Aktive Mitarbeit
Eine wichtige Pflicht von Auszubildenden ist die aktive Mitarbeit im Ausbildungsbetrieb. Sie müssen die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft und sorgfältig erledigen, um die notwendigen beruflichen Fertigkeiten zu erwerben. Dazu gehört auch die regelmäßige Teilnahme an den Ausbildungsmaßnahmen im Betrieb und in der Berufsschule.
Pflicht zur Berufsschulbesuch
Der Besuch der Berufsschule ist ein fester Bestandteil der Ausbildung. Auszubildende sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen. Die Berufsschule vermittelt das theoretische Wissen, das für den jeweiligen Ausbildungsberuf notwendig ist.
Führen eines Berichtshefts
Ein weiteres Pflichtfeld ist das Führen eines Berichtshefts, das den Verlauf der Ausbildung dokumentiert. Auszubildende müssen dieses regelmäßig und vollständig führen, da es auch eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist.
Beachtung von Betriebsgeheimnissen
Auszubildende haben die Pflicht, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen während der Ausbildung anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.
Beachtung der Weisungen
Auszubildende müssen den Anweisungen folgen, die von Ausbildern und anderen weisungsberechtigten Personen im Betrieb gegeben werden. Diese Weisungen betreffen sowohl die Arbeit als auch das Verhalten im Betrieb.
Arbeitsschutz und Sicherheitsvorschriften
Auszubildende sind verpflichtet, die geltenden Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften im Betrieb einzuhalten. Sie müssen sich über potenzielle Gefahren informieren und sich an die vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen halten.
Rücksichtnahme und Verhalten im Betrieb
Ein respektvoller Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden gehört ebenfalls zu den Pflichten von Auszubildenden. Ein gutes Verhalten im Betrieb fördert das Arbeitsklima und trägt zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bei.