Arbeitszeiten für Auszubildende in Deutschland richten sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (für minderjährige Azubis) und dem Arbeitszeitgesetz (für volljährige Azubis). Minderjährige dürfen maximal 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden täglich arbeiten. Volljährige Azubis dürfen bis zu 48 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, wobei die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten soll. Pausenzeiten und Ruhezeiten sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
Minderjährige Auszubildende
Auszubildende unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses Gesetz legt fest, dass minderjährige Azubis nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Stunden betragen, wobei unter bestimmten Umständen (zum Beispiel bei Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen) bis zu 8,5 Stunden gearbeitet werden kann.
Pausenregelungen für Minderjährige
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden müssen minderjährige Azubis eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden erhöht sich die Pausenzeit auf 60 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen. Nach 20 Uhr dürfen minderjährige Auszubildende grundsätzlich nicht mehr arbeiten, Ausnahmen gibt es in bestimmten Branchen wie der Gastronomie.
Volljährige Auszubildende
Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Pro Tag sind 8 Stunden Arbeitszeit erlaubt, wobei diese unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Üblicherweise wird eine 5-Tage-Woche zugrunde gelegt, was bedeutet, dass täglich 8 Stunden gearbeitet wird.
Pausenregelungen für Volljährige
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden steht volljährigen Azubis eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt die Pausenzeit mindestens 45 Minuten. Zwischen den Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
Sonderregelungen und Ausnahmen
Bestimmte Branchen, wie zum Beispiel die Gastronomie oder das Gesundheitswesen, haben abweichende Arbeitszeitregelungen. In diesen Bereichen kann es vorkommen, dass auch minderjährige Azubis in den Abendstunden arbeiten dürfen, sofern gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Schichtarbeit oder Wochenendarbeit ist in einigen Branchen ebenfalls möglich, jedoch gelten hier strikte Auflagen, insbesondere für minderjährige Auszubildende.