Eigenfinanzierung der Ausbildung in Deutschland erfolgt durch Kindergeld, Elternunterstützung und Nebenjobs. Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, solange der Auszubildende in einer Ausbildung ist. Eltern sind gemäß BGB verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder finanziell zu unterstützen, wenn sie dazu in der Lage sind. Nebenjobs in Bereichen wie Einzelhandel und Gastronomie bieten Auszubildenden die Möglichkeit, ihre Lebenshaltungskosten zu decken, müssen aber im Rahmen gesetzlicher Regelungen erfolgen.