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Bafög

Ausbildungsfinanzierung durch Bafög 2025

Ausbildungsfinanzierung in Deutschland kann durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) unterstützt werden. Bafög ist eine staatliche Förderung, die sowohl Schülern als auch Studenten gewährt wird und aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen besteht.

Berechtigung für Bafög

Schüler und Studenten können Bafög beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein vergleichbarer Aufenthaltsstatus, die Art der Ausbildung sowie das Alter, das in der Regel 30 Jahre nicht überschreiten darf. Ausnahmen gibt es für bestimmte Ausbildungswege und familiäre Umstände. Zudem darf das Einkommen der Eltern und das Vermögen des Antragstellers bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Bafög-Leistungen hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seiner Eltern. Auch Wohnsituation und Familienstand können die Höhe beeinflussen. Schüler und Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten in der Regel höhere Zuschläge. Der maximal mögliche Förderbetrag liegt aktuell bei etwa 934 Euro monatlich (Stand 2023).

Zuschuss und Darlehen

Bafög besteht aus zwei Komponenten: einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem zinslosen Darlehen, das nach dem Ende der Ausbildung zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung des Darlehens ist auf maximal 10.010 Euro gedeckelt. Die Rückzahlungsmodalitäten sind flexibel, und es besteht die Möglichkeit, frühzeitig Rückzahlungen zu leisten, um Ermäßigungen zu erhalten.

Antragsstellung und Fristen

Der Antrag auf Bafög muss schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und muss danach neu beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann. Die Frist zur Beantragung endet in der Regel mit Beginn des Ausbildungsabschnitts, kann aber in bestimmten Fällen auch rückwirkend gelten.

Rückzahlung und Erlassmöglichkeiten

Die Rückzahlung des Darlehens beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, also in der Regel nach dem Abschluss der Ausbildung. Der Rückzahlungsbetrag wird in Raten geleistet und richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des ehemaligen Bafög-Empfängers. Unter bestimmten Bedingungen, wie besonders guten Studienleistungen, kann ein Teil der Rückzahlung erlassen werden.

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