Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Auszubildenden verpflichtend. Mit Beginn der Ausbildung endet in der Regel die kostenlose Familienversicherung. Auszubildende müssen sich dann selbst versichern, entweder in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Die meisten Azubis entscheiden sich für die gesetzliche Krankenversicherung, da die Beiträge hier einkommensabhängig sind. Wer vorher privat versichert war, kann auch während der Ausbildung in der privaten Krankenversicherung bleiben. Wichtig ist, die Versicherung vor Ausbildungsbeginn abzuschließen und die Mitgliedsbescheinigung beim Ausbildungsbetrieb einzureichen.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist in Deutschland Teil der sozialen Absicherung und eng mit der Krankenversicherung verknüpft. Jeder, der in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden anteilig vom Bruttogehalt abgezogen. Azubis, die kinderlos und über 23 Jahre alt sind, zahlen einen leicht erhöhten Beitrag. Eine eigenständige Anmeldung ist nicht erforderlich, da dies über die Krankenkasse abgewickelt wird. Auch wer privat krankenversichert ist, muss eine entsprechende Pflegeversicherung abschließen.
Unfallversicherung
Während der Ausbildung sind alle Auszubildenden in Deutschland über ihren Betrieb in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Diese Versicherung greift bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle, die während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. Berufsschule passieren. Der Beitrag zur Unfallversicherung wird vollständig vom Ausbildungsbetrieb übernommen. Azubis müssen sich daher nicht selbst um diese Absicherung kümmern. Zusätzlich kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, um Unfälle in der Freizeit abzudecken.
Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Sie schützt vor finanziellen Folgen, wenn einem Dritten durch eigenes Verschulden ein Schaden zugefügt wird, beispielsweise bei Missgeschicken im Betrieb. Solange Auszubildende noch bei den Eltern wohnen, sind sie in der Regel über deren Haftpflichtversicherung mitversichert. Mit dem Umzug in eine eigene Wohnung endet dieser Schutz meistens, sodass eine eigenständige Police abgeschlossen werden sollte. Azubis sollten den bestehenden Versicherungsschutz vor Ausbildungsbeginn überprüfen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine freiwillige Absicherung, die insbesondere für Auszubildende sinnvoll ist, da die staatlichen Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit meist nicht ausreichen. Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausgeübt werden kann. Da das Risiko im jungen Alter geringer ist, sind die Beiträge für Azubis niedriger als für ältere Arbeitnehmer. Es ist empfehlenswert, sich bereits zu Beginn der Ausbildung über verschiedene Angebote zu informieren und eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist für alle sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden Pflicht. Mit dem Beginn der Ausbildung zahlen Azubis automatisch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitrag wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen und sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Auszubildenden anteilig getragen. Die Rentenversicherung dient der Absicherung im Alter und kann durch zusätzliche private Vorsorge ergänzt werden. Wer bereits während der Ausbildung in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, profitiert von steuerlichen Vergünstigungen.
Steuerliche Anmeldung
Auszubildende müssen sich zu Beginn der Ausbildung steuerlich anmelden. Dafür benötigen sie eine Steueridentifikationsnummer, die ihnen vom Finanzamt zugeteilt wurde. Diese muss dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden. In der Regel erhalten Azubis zu Beginn ihrer Ausbildung die Lohnsteuerklasse 1. Wer verheiratet ist oder Kinder hat, kann eine andere Steuerklasse wählen. Es ist wichtig, die korrekten Daten anzugeben, da dies Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer hat. Für Auszubildende, die wenig verdienen, fällt in vielen Fällen keine Lohnsteuer an, sodass die gezahlte Steuer am Jahresende zurückerstattet werden kann.
Meldung beim Einwohnermeldeamt
Bei einem Umzug muss sich jeder Auszubildende innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dies gilt auch für den Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde im Rahmen der Ausbildung. Für die Anmeldung werden ein gültiger Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt, die vom Vermieter ausgestellt wird. Bei einem Wohnungswechsel muss die Adresse ebenfalls umgehend aktualisiert werden. Das Versäumnis der Meldepflicht kann zu Bußgeldern führen. Wer weiterhin bei den Eltern wohnt, muss keine zusätzlichen Meldungen vornehmen.
Eröffnung eines Bankkontos
Ein eigenes Bankkonto ist für die Abwicklung der Gehaltszahlungen erforderlich. Auszubildende sollten vor Ausbildungsbeginn ein Girokonto bei einer Bank ihrer Wahl eröffnen, wenn sie noch kein eigenes Konto besitzen. Viele Banken bieten spezielle Azubi-Konten ohne Kontoführungsgebühren an. Für die Kontoeröffnung werden in der Regel ein gültiger Personalausweis und die Ausbildungsbescheinigung benötigt. Ein separates Bankkonto hilft dabei, die Finanzen besser zu organisieren und alle beruflichen und privaten Ausgaben im Blick zu behalten.
Sozialversicherungsausweis
Jeder Auszubildende benötigt einen Sozialversicherungsausweis, der die Sozialversicherungsnummer enthält. Diese Nummer ist für die Meldung zur Rentenversicherung wichtig. Der Sozialversicherungsausweis wird vom Rentenversicherungsträger ausgestellt und sollte bei der Krankenkasse beantragt werden, falls er noch nicht vorhanden ist. Der Ausweis muss dem Ausbildungsbetrieb vorgelegt werden. Bei Verlust des Ausweises kann ein neuer Ausweis beantragt werden. Die Sozialversicherungsnummer bleibt lebenslang gültig und muss bei jedem neuen Arbeitsverhältnis angegeben werden.
Betriebliche Formalitäten
Zu den betrieblichen Formalitäten gehört die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags, der alle wesentlichen Bedingungen wie Ausbildungsdauer, Vergütung und Arbeitszeit regelt. Vor Ausbildungsbeginn müssen alle erforderlichen Dokumente wie Zeugnisse, Krankenversicherungsnachweis und gegebenenfalls die ärztliche Untersuchung eingereicht werden. Azubis sollten den Vertrag sorgfältig durchlesen und offene Fragen klären. Außerdem ist es wichtig, den Ausbildungsrahmenplan zu kennen, der die zu vermittelnden Inhalte und Ausbildungsziele festlegt. Eine gute Vorbereitung auf diese betrieblichen Anforderungen sorgt für einen reibungslosen Start in die Ausbildung.