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Die Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden in Deutschland unterliegt speziellen rechtlichen Vorgaben und Schutzbestimmungen. Sie ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und erfordert Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
In Deutschland kann ein Auszubildender das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich; stattdessen kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder zur beruflichen Neuorientierung erfolgen.
Während der Probezeit kann ein Auszubildender in Deutschland das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von meist zwei Wochen kündigen.
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