Rechte und Kündigungsfristen während der Probezeit
In Deutschland dient die Probezeit innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses sowohl dem Ausbildungsbetrieb als auch dem Auszubildenden als gegenseitige Kennenlernphase. Während dieser Zeit, die in der Regel zwischen einem und vier Monaten beträgt, kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von meist zwei Wochen beenden. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht verkürzt oder umgangen werden, es sei denn, beide Seiten stimmen einer sofortigen Auflösung des Vertrags zu. Der Azubi muss seine Kündigung schriftlich einreichen.
Formvorschriften bei der Kündigung durch den Azubi
Um die Ausbildung während der Probezeit in Deutschland rechtskräftig zu kündigen, ist es notwendig, dass der Auszubildende die Kündigung schriftlich einreicht. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail reicht rechtlich nicht aus, da das Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Schriftform vorschreibt. Das Kündigungsschreiben sollte mindestens das Datum und den Wunsch zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses enthalten, idealerweise jedoch auch das konkrete Datum, an dem das Ausbildungsverhältnis enden soll.
Gründe und Motivation zur Kündigung
Da der Azubi in Deutschland während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann, müssen diese nicht im Kündigungsschreiben aufgeführt werden. Häufige Gründe für eine vorzeitige Kündigung können zum Beispiel mangelndes Interesse an der gewählten Ausbildungsrichtung, ein ungünstiges Arbeitsumfeld oder persönliche Gründe sein. Es empfiehlt sich jedoch, das Gespräch mit dem Ausbilder oder der zuständigen Person zu suchen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird.
Berufliche Alternativen nach der Kündigung
Nach der Kündigung in der Probezeit stehen dem Azubi verschiedene Optionen offen. Eine Möglichkeit ist die Suche nach einer anderen Ausbildung in einem passenden Berufsfeld. Hierfür kann der Ausbildungsberater der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK) hilfreiche Kontakte und Informationen bieten. Alternativ kann der ehemalige Azubi die Zeit nutzen, um Berufspraktika zu absolvieren und dadurch herauszufinden, welche Berufsfelder besser zu seinen Interessen und Stärken passen.
Sozialrechtliche und finanzielle Auswirkungen
Bei einer Kündigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit in Deutschland verliert der Azubi grundsätzlich Anspruch auf Vergütung aus dem Ausbildungsbetrieb ab dem Kündigungsdatum. Arbeitslosengeld I steht in der Regel nicht zur Verfügung, da eine Ausbildungsdauer von mindestens zwölf Monaten erforderlich ist. Bei Bedarf können ehemalige Azubis jedoch unter Umständen Unterstützung durch Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen, um den Übergang in eine neue Ausbildung oder Berufsausbildung zu erleichtern.