Vertiefung der Fachkenntnisse
Im dritten Lehrjahr liegt der Fokus verstärkt auf der Vertiefung spezifischer Fachkenntnisse, die im jeweiligen Ausbildungsberuf notwendig sind. Die Auszubildenden lernen komplexere Arbeitsabläufe und übernehmen anspruchsvollere Aufgaben, die sie auf das Berufsleben vorbereiten. In vielen Berufen werden im dritten Jahr auch Spezialgebiete behandelt, die den angehenden Fachkräften helfen, ihre Schwerpunkte zu setzen und ihr Wissen anzuwenden.
Eigenständige Projektarbeiten
Ein wesentlicher Bestandteil des letzten Ausbildungsjahres ist das eigenständige Arbeiten an Projekten. Diese Projekte sind häufig praxisnah und sollen die Auszubildenden darauf vorbereiten, in der Arbeitswelt eigenständig und lösungsorientiert zu handeln. Die Projekte fördern sowohl das technische Wissen als auch die Fähigkeit zur Selbstorganisation und Problemlösung.
Praktische Prüfungsvorbereitung
Die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung spielt im dritten Lehrjahr eine zentrale Rolle. Neben den theoretischen Inhalten der Berufsschule wird im Betrieb gezielt auf die praktischen Prüfungsteile hingearbeitet. Die Auszubildenden wiederholen wichtige Arbeitsprozesse, trainieren Prüfungsaufgaben und bereiten sich darauf vor, ihr Wissen und Können vor einem Prüfungsausschuss unter Beweis zu stellen.
Theoretische Inhalte in der Berufsschule
In der Berufsschule werden weiterhin theoretische Inhalte vermittelt, die die praktischen Erfahrungen der Auszubildenden ergänzen. Neben Fachtheorie stehen oft auch Wirtschaftskunde und Sozialkunde auf dem Stundenplan. Diese Fächer sollen den Auszubildenden ein besseres Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und gesellschaftliche Verantwortung vermitteln.
Abschlussprüfung und Bewertung
Der Ausbildungsverlauf des dritten Lehrjahres endet mit der Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht. Die Prüfung wird von der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK) abgenommen. Die erfolgreiche Prüfung ist Voraussetzung für den Erhalt des Berufsabschlusses und bescheinigt, dass der Auszubildende über alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den gewählten Beruf verfügt.