Vertragspartner und Beginn der Ausbildung
Im Ausbildungsvertrag müssen die Vertragsparteien eindeutig benannt werden. Dies umfasst den Namen und die Anschrift des Ausbildungsbetriebs sowie des Auszubildenden. Zusätzlich muss das Datum des Ausbildungsbeginns und der voraussichtliche Abschluss der Berufsausbildung festgehalten werden. Der Ausbildungsbetrieb muss zudem angeben, welche Ausbildungsstätte bzw. Berufsschule besucht wird.
Art, Ziel und Inhalt der Ausbildung
Der Ausbildungsvertrag definiert die Art der Ausbildung sowie das konkrete Ausbildungsziel. Dies erfolgt in der Regel durch die Nennung des Ausbildungsberufs gemäß der Ausbildungsordnung. Hierbei muss sichergestellt werden, dass die vermittelten Inhalte den Standards entsprechen, die für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erforderlich sind. Der Ausbildungsplan, der im Vertrag enthalten sein muss, legt fest, welche praktischen und theoretischen Kenntnisse während der Ausbildung erworben werden sollen.
Ausbildungsdauer und Probezeit
Die Dauer der Ausbildung ist im Ausbildungsvertrag exakt zu benennen. Für die meisten Berufe beträgt die Ausbildungszeit in Deutschland drei bis dreieinhalb Jahre. Der Vertrag enthält auch die Regelungen zur Probezeit, die zwischen einem und vier Monaten liegt. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, was im Vertrag klar geregelt sein muss.
Vergütung und Sozialleistungen
Ein weiterer zentraler Bestandteil eines Ausbildungsvertrags in Deutschland ist die Ausbildungsvergütung. Der Vertrag muss die Höhe der monatlichen Vergütung sowie die Zahlungsweise festlegen. Zudem sind alle zusätzlichen Leistungen wie Überstundenvergütung, Zuschläge oder Fahrtkostenerstattungen aufzuführen. Die Vergütung muss den gesetzlichen Bestimmungen oder tariflichen Vereinbarungen entsprechen.
Arbeitszeiten und Urlaub
Die Arbeitszeitregelungen für Auszubildende orientieren sich an den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Der Ausbildungsvertrag muss die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie eventuelle Regelungen zu Pausen und Mehrarbeit festhalten. Darüber hinaus enthält der Vertrag Regelungen zum Urlaubsanspruch, der sich nach dem Bundesurlaubsgesetz richtet und mindestens 24 Werktage betragen muss.
Kündigung und Auflösungsmodalitäten
Der Ausbildungsvertrag legt die Bedingungen fest, unter denen das Ausbildungsverhältnis gekündigt oder aufgelöst werden kann. Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich, danach gelten strengere Vorschriften. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich. Der Vertrag sollte zudem Regelungen zur ordentlichen Kündigung enthalten, die mindestens vier Wochen Kündigungsfrist voraussetzt.
Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Im Vertrag müssen die Pflichten des Ausbildungsbetriebs genau definiert werden. Dazu gehört die Verpflichtung, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die Bereitstellung der Ausbildungsmittel und die Freistellung für den Besuch der Berufsschule. Zudem müssen Betriebe sicherstellen, dass die Ausbildung den Anforderungen der zuständigen Kammer entspricht und ordnungsgemäß dokumentiert wird.
Pflichten des Auszubildenden
Auch die Pflichten des Auszubildenden sind Bestandteil des Vertrags. Dazu zählen insbesondere die Teilnahme am Berufsschulunterricht, die ordnungsgemäße Erfüllung der übertragenen Aufgaben und die Einhaltung der betrieblichen Ordnung. Der Auszubildende ist verpflichtet, ein Berichtsheft zu führen und dieses regelmäßig zur Überprüfung vorzulegen. Auch das Fernbleiben von der Ausbildung muss unverzüglich mitgeteilt und gegebenenfalls durch ein ärztliches Attest belegt werden.
Zusätzliche Vereinbarungen
Der Ausbildungsvertrag kann auch zusätzliche Regelungen beinhalten, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise Vereinbarungen über Weiterbildungsmöglichkeiten, Übernahmegarantien nach erfolgreichem Abschluss oder spezielle Regelungen zu Sachleistungen. Diese Vereinbarungen dürfen jedoch nicht zulasten des Auszubildenden gehen und müssen den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes entsprechen.
Form und Wirksamkeit des Vertrags
Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen und von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden. Ist der Auszubildende minderjährig, ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Vertrag ist nur dann wirksam, wenn alle wesentlichen Bestandteile enthalten sind und der Ausbildende über die notwendige Ausbildungsbefugnis verfügt. Unvollständige oder unklare Verträge können zu Problemen bei der Anerkennung des Ausbildungsverhältnisses führen.