Inhalt des Ausbildungsvertrags
Der Ausbildungsvertrag enthält wesentliche Informationen über die Ausbildung. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs, das Ausbildungsziel und die Dauer der Ausbildung. Weitere wichtige Punkte sind der Beginn und das Ende des Ausbildungsverhältnisses sowie die Probezeit. Zudem müssen Angaben über die Vergütung, den Urlaubsanspruch und die tägliche sowie wöchentliche Arbeitszeit enthalten sein.
Pflichten des Auszubildenden
Zu den Pflichten des Auszubildenden gehört es, die im Ausbildungsvertrag festgelegten Aufgaben sorgfältig auszuführen. Er muss die Lerninhalte an der Berufsschule und im Betrieb wahrnehmen und die Ausbildungsziele anstreben. Dazu zählt auch die Teilnahme an den vorgesehenen Prüfungen. Weitere Pflichten sind die Einhaltung der betrieblichen Ordnung, insbesondere der Sicherheitsvorschriften und der Geheimhaltungspflichten.
Pflichten des Ausbildungsbetriebs
Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, dem Auszubildenden die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für das Ausbildungsziel erforderlich sind. Der Betrieb muss den Auszubildenden zum Berufsschulunterricht freistellen und dafür sorgen, dass alle Lerninhalte gemäß dem Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden. Außerdem hat der Betrieb dafür Sorge zu tragen, dass der Auszubildende unter angemessenen Bedingungen arbeiten und lernen kann.
Vergütung und Urlaub
Die Vergütung des Auszubildenden ist ein zentraler Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Die Höhe der Vergütung hängt von der Branche und den tariflichen Vereinbarungen ab, steigt aber in der Regel mit jedem Ausbildungsjahr. Der Anspruch auf Urlaub richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, falls der Auszubildende minderjährig ist, oder nach dem Bundesurlaubsgesetz, falls er volljährig ist.
Kündigung des Ausbildungsvertrags
Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Der Auszubildende kann das Ausbildungsverhältnis auch kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung beginnen möchte. In diesem Fall muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden.
Eintragung des Ausbildungsvertrags
Der Ausbildungsvertrag muss von beiden Parteien unterschrieben werden und bei der zuständigen Stelle (z.B. der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) eingetragen werden. Erst nach dieser Eintragung ist der Vertrag rechtlich wirksam. Der Auszubildende erhält eine Kopie des Vertrags und kann auf diese Weise seine Rechte und Pflichten jederzeit nachlesen.
Rechte des Auszubildenden
Auszubildende haben das Recht auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die sich an den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans orientiert. Sie dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die nicht der Ausbildung dienen, und haben Anspruch auf ein angemessenes Arbeitsumfeld. Außerdem besteht das Recht auf Freistellung für den Berufsschulunterricht und auf angemessene Pausen sowie Arbeitszeiten, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.