in 🇩🇪 Deutschland

Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag für Auszubildende 2025

Auszubildende in Deutschland schließen vor Beginn ihrer Berufsausbildung einen Ausbildungsvertrag mit dem ausbildenden Betrieb ab. Der Ausbildungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und ist eine gesetzliche Voraussetzung, um eine duale Berufsausbildung beginnen zu können.

Inhalt des Ausbildungsvertrags

Der Ausbildungsvertrag enthält wesentliche Informationen über die Ausbildung. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs, das Ausbildungsziel und die Dauer der Ausbildung. Weitere wichtige Punkte sind der Beginn und das Ende des Ausbildungsverhältnisses sowie die Probezeit. Zudem müssen Angaben über die Vergütung, den Urlaubsanspruch und die tägliche sowie wöchentliche Arbeitszeit enthalten sein.

Pflichten des Auszubildenden

Zu den Pflichten des Auszubildenden gehört es, die im Ausbildungsvertrag festgelegten Aufgaben sorgfältig auszuführen. Er muss die Lerninhalte an der Berufsschule und im Betrieb wahrnehmen und die Ausbildungsziele anstreben. Dazu zählt auch die Teilnahme an den vorgesehenen Prüfungen. Weitere Pflichten sind die Einhaltung der betrieblichen Ordnung, insbesondere der Sicherheitsvorschriften und der Geheimhaltungspflichten.

Pflichten des Ausbildungsbetriebs

Der Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, dem Auszubildenden die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für das Ausbildungsziel erforderlich sind. Der Betrieb muss den Auszubildenden zum Berufsschulunterricht freistellen und dafür sorgen, dass alle Lerninhalte gemäß dem Ausbildungsrahmenplan vermittelt werden. Außerdem hat der Betrieb dafür Sorge zu tragen, dass der Auszubildende unter angemessenen Bedingungen arbeiten und lernen kann.

Vergütung und Urlaub

Die Vergütung des Auszubildenden ist ein zentraler Bestandteil des Ausbildungsvertrags. Die Höhe der Vergütung hängt von der Branche und den tariflichen Vereinbarungen ab, steigt aber in der Regel mit jedem Ausbildungsjahr. Der Anspruch auf Urlaub richtet sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, falls der Auszubildende minderjährig ist, oder nach dem Bundesurlaubsgesetz, falls er volljährig ist.

Kündigung des Ausbildungsvertrags

Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Der Auszubildende kann das Ausbildungsverhältnis auch kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung beginnen möchte. In diesem Fall muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden.

Eintragung des Ausbildungsvertrags

Der Ausbildungsvertrag muss von beiden Parteien unterschrieben werden und bei der zuständigen Stelle (z.B. der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) eingetragen werden. Erst nach dieser Eintragung ist der Vertrag rechtlich wirksam. Der Auszubildende erhält eine Kopie des Vertrags und kann auf diese Weise seine Rechte und Pflichten jederzeit nachlesen.

Rechte des Auszubildenden

Auszubildende haben das Recht auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die sich an den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans orientiert. Sie dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die nicht der Ausbildung dienen, und haben Anspruch auf ein angemessenes Arbeitsumfeld. Außerdem besteht das Recht auf Freistellung für den Berufsschulunterricht und auf angemessene Pausen sowie Arbeitszeiten, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Ausbildungszeit verkürzen

Auszubildende in Deutschland haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Ausbildung zu verkürzen. Die Verkürzung kann sowohl vor Beginn als auch während der Ausbildung beantragt werden. Gründe für eine Verkürzung können schulische Vorbildung, berufliche Vorkenntnisse oder besondere Leistungen während der Ausbildung sein.

Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingungen in einem Ausbildungsvertrag in Deutschland umfassen gesetzlich geregelte Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Vergütung und Probezeit. Die Arbeitszeiten müssen den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) entsprechen. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und kann durch tarifliche Regelungen ergänzt werden. Die Vergütung ist schriftlich festzuhalten und variiert je nach Branche und Region. Die Probezeit dient zur Überprüfung der Eignung für die Ausbildung und kann von beiden Parteien ohne Frist beendet werden. Alle diese Bedingungen sind im Ausbildungsvertrag festzulegen.

Vertragsgestaltung

Ein Ausbildungsvertrag in Deutschland ist rechtsgültig, wenn er den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) entspricht und schriftlich abgeschlossen wird. Der Vertrag muss Regelungen zu Ausbildungsdauer, Probezeit, Vergütung, Urlaub sowie möglichen Zusatzklauseln enthalten. Nachträgliche Änderungen sind nur mit beidseitiger Zustimmung erlaubt und müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Zusatzvereinbarungen dürfen die gesetzlichen Vorgaben nicht verletzen und müssen dem Ausbildungszweck dienen. Der Ausbildungsvertrag bildet die rechtliche Basis für das Ausbildungsverhältnis und stellt sicher, dass alle Pflichten und Rechte beider Parteien festgelegt sind.

Kündigung vor Beginn

Ein Ausbildungsvertrag kann grundsätzlich vor dem offiziellen Beginn der Ausbildung von beiden Vertragsparteien gekündigt werden, ohne dass dabei die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen beachtet werden müssen. Dies bietet sowohl dem Auszubildenden als auch dem Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, sich noch vor dem Start der Ausbildung von der vertraglichen Verpflichtung zu lösen. Für eine wirksame Kündigung müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und den allgemeinen Vertragsregelungen verankert sind. Eine ordnungsgemäße Kündigung muss stets schriftlich erfolgen, und besondere Regelungen gelten für minderjährige Auszubildende.

Rechte & Pflichten

Ein Ausbildungsvertrag in Deutschland legt nicht nur die Rahmenbedingungen der Ausbildung fest, sondern definiert auch die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende sind an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden. Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Ausbildungsordnung sowie dem Arbeitsrecht. Der Vertrag zielt darauf ab, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen des Auszubildenden und des Betriebs zu schaffen, um eine erfolgreiche Berufsausbildung zu gewährleisten.

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