Rechtliche Verpflichtung
Ein Auszubildender hat nach Abschluss seiner Ausbildung einen rechtlichen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis gemäß § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dieses auszustellen. Es darf keine falschen oder nachteiligen Angaben enthalten.
Einfaches Ausbildungszeugnis
Ein einfaches Ausbildungszeugnis beinhaltet lediglich die Angaben zu Art, Dauer und Ziel der Ausbildung. Es enthält keine Bewertungen über die Leistung oder das Verhalten des Auszubildenden. Dieses Zeugnis ist vor allem für kürzere Ausbildungen oder bei einer nicht erfolgreichen Ausbildung relevant.
Qualifiziertes Ausbildungszeugnis
Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis geht über die Angaben des einfachen Zeugnisses hinaus. Es beschreibt und bewertet die Leistungen sowie das Verhalten des Auszubildenden gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Das qualifizierte Zeugnis ist in der Regel für den weiteren beruflichen Werdegang von größerer Bedeutung.
Inhalt und Aufbau
Ein Ausbildungszeugnis beginnt mit den persönlichen Daten des Auszubildenden sowie den Eckdaten der Ausbildung (Ausbildungsberuf, Zeitraum). Es folgt eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten und der vermittelten Fähigkeiten. Bei einem qualifizierten Zeugnis schließt sich eine Bewertung der Arbeitsleistungen (Fachkenntnisse, Engagement, Arbeitsergebnisse) und des Sozialverhaltens (Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit) an.
Wohlwollende Formulierung
Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, um das berufliche Fortkommen des Auszubildenden nicht zu erschweren. Dies bedeutet, dass negative Aspekte meist durch indirekte, positiv klingende Formulierungen zum Ausdruck gebracht werden. Es existiert eine bestimmte Zeugnissprache, die von Arbeitgebern verstanden wird, um versteckte Kritik auszudrücken.
Zeugnissprache
Die Zeugnissprache verwendet feststehende Formulierungen, um Bewertungen zu verschleiern. Beispielsweise steht die Formulierung „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ für eine sehr gute Leistung, während „stets bemüht“ auf eher unzureichende Leistung hinweist. Diese Formulierungen müssen rechtlich zulässig sein und dürfen nicht irreführend sein.
Formale Anforderungen
Ein Ausbildungszeugnis muss schriftlich und in deutscher Sprache verfasst sein. Es muss auf offiziellem Briefpapier des Ausbildungsbetriebs gedruckt und vom Arbeitgeber oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein. Elektronische oder mündliche Zeugnisse sind nicht zulässig.
Anspruch auf Berichtigung
Falls der Auszubildende mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann er eine Berichtigung verlangen. Hierbei kann es um inhaltliche oder formale Fehler gehen, die ihn in seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen könnten. Im Streitfall kann der Auszubildende gerichtlich gegen den Ausbildungsbetrieb vorgehen.