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Berufsausbildungsbeihilfe

Unterstützung der Ausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2025

Unterstützung der Ausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erfolgt für Auszubildende, die während ihrer Ausbildung finanziell gefördert werden müssen. BAB ist eine staatliche Hilfe, die den Lebensunterhalt und die Kosten für die Ausbildung deckt, wenn das eigene Einkommen sowie das der Eltern oder des Ehepartners nicht ausreichen.

Anspruchsvoraussetzungen

Berufsausbildungsbeihilfe kann beantragt werden, wenn die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) stattfindet. Der Auszubildende darf das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es sei denn, besondere Gründe wie eine Behinderung liegen vor. Zudem muss der Auszubildende außerhalb des Elternhauses wohnen, sofern die tägliche Anreise zur Ausbildungsstätte unzumutbar ist.

Höhe der Förderung

Die Höhe der BAB richtet sich nach dem Bedarf des Auszubildenden, der durch die individuellen Lebensumstände bestimmt wird. Dazu gehören der Grundbedarf für den Lebensunterhalt, Unterkunftskosten sowie Fahrtkosten. Dabei wird das Einkommen des Auszubildenden sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners angerechnet. Die maximale monatliche Förderung beträgt in der Regel bis zu 825 Euro, je nach individuellem Bedarf und Abzug von Eigen- und Fremdeinkommen.

Anrechnung von Einkommen

Das Einkommen des Auszubildenden und, je nach Situation, das der Eltern oder des Ehepartners wird auf die BAB angerechnet. Dabei bleiben Freibeträge unberücksichtigt, sodass nicht das gesamte Einkommen gegengerechnet wird. Vom Einkommen der Eltern wird ein Freibetrag abgezogen, der sich nach deren familiären Verpflichtungen richtet. Wenn das Einkommen der Eltern oder des Auszubildenden eine bestimmte Grenze überschreitet, wird die BAB entsprechend gekürzt oder entfällt vollständig.

Dauer der Förderung

Die BAB wird in der Regel für die gesamte Dauer der Berufsausbildung gewährt. Voraussetzung ist, dass der Auszubildende die Ausbildung ordnungsgemäß und innerhalb der vorgesehenen Ausbildungszeit absolviert. Verlängerungen sind möglich, wenn die Ausbildung aus wichtigen Gründen, wie Krankheit oder einer notwendigen Verlängerung der Ausbildungszeit, nicht innerhalb der Regelzeit abgeschlossen werden kann.

Rückzahlung

Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es handelt sich um eine Sozialleistung, die darauf abzielt, die Ausbildung zu fördern und Auszubildenden zu helfen, ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

Antragstellung

Der Antrag auf BAB muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Dies kann entweder schriftlich oder online erfolgen. Wichtig ist, den Antrag frühzeitig, idealerweise vor Beginn der Ausbildung, zu stellen, da die Bearbeitungszeit einige Wochen betragen kann. Notwendige Unterlagen sind unter anderem der Ausbildungsvertrag, Nachweise über das Einkommen des Auszubildenden sowie das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners.

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