Beliebte Nebenjobs für Auszubildende
Zu den am häufigsten gewählten Nebenjobs für Auszubildende zählen Tätigkeiten im Einzelhandel, wie zum Beispiel als Kassierer oder Verkaufshelfer, sowie Jobs in der Gastronomie als Kellner oder Küchenhilfe. Auch Minijobs im Bürobereich, etwa als Aushilfe in der Verwaltung, oder Tätigkeiten in der Logistik, wie Lagerarbeit, sind beliebt. Diese Jobs sind in der Regel flexibel und ermöglichen es Auszubildenden, die Arbeitszeiten an ihren Ausbildungsplan anzupassen.
Rechtliche Regelungen zu Arbeitszeit und Einkommen
Auszubildende dürfen neben ihrer Ausbildung grundsätzlich arbeiten, müssen dabei jedoch die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen beachten. Volljährige Auszubildende dürfen maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten, wobei die Stunden aus dem Ausbildungsverhältnis und dem Nebenjob zusammengezählt werden. Minderjährige Auszubildende unterliegen strengeren Regelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dürfen maximal 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Zudem sollte das zusätzliche Einkommen aus Nebenjobs nicht die steuerfreien Freibeträge überschreiten, um unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
Vereinbarkeit von Nebenjob und Ausbildung
Die Hauptaufgabe eines Auszubildenden ist es, die Berufsausbildung erfolgreich zu absolvieren. Daher sollte der Nebenjob so gewählt werden, dass er die Ausbildungsleistung nicht beeinträchtigt. Dies bedeutet, dass nebenberufliche Tätigkeiten außerhalb der Ausbildungszeiten stattfinden sollten, um Konflikte zu vermeiden. Arbeitgeber von Auszubildenden können in manchen Fällen Einschränkungen bezüglich zusätzlicher Beschäftigungen vorgeben, besonders wenn diese den Ausbildungsfortschritt negativ beeinflussen könnten.
Einkommensgrenzen und Auswirkungen auf Sozialleistungen
Auszubildende, die zusätzlich zu ihrer Ausbildungsvergütung einen Nebenjob ausüben, müssen die Einkommensgrenzen beachten, um keine Abzüge bei staatlichen Sozialleistungen wie Bafög oder Kindergeld zu riskieren. Für das Kindergeld gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren und es darf nicht mehr als 520 Euro im Monat verdient werden, um den Anspruch zu behalten. Bei Überschreitung dieser Grenzen können finanzielle Leistungen gekürzt oder gestrichen werden.
Steuerliche Behandlung von Nebenjobs
Für Nebenjobs gelten in der Regel die gleichen steuerlichen Regelungen wie für andere Einkommen. Wenn das monatliche Einkommen den Freibetrag von 520 Euro übersteigt, wird der Lohn versteuert. Für Minijobs gilt eine Pauschalsteuer von 2 %, die oft vom Arbeitgeber getragen wird. Wer mehrere Nebenjobs ausübt, muss beachten, dass diese zusammenveranlagt werden und somit schneller die steuerfreien Grenzen überschritten werden können.