in 🇩🇪 Deutschland

Wechsel

Ausbildung wechseln 2025

Auszubildende in Deutschland haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen ihre Ausbildung zu wechseln. Ein Ausbildungswechsel kann aufgrund von Unzufriedenheit mit dem Betrieb, falscher Berufswahl oder persönlichen Gründen notwendig sein. Ein Wechsel ist sowohl während der Probezeit als auch danach möglich, erfordert aber unterschiedliche Vorgehensweisen.

Wechsel während der Probezeit

In der Probezeit, die in der Regel zwischen einem und vier Monaten dauert, können Auszubildende ihre Ausbildung ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Der Wechsel zu einem anderen Ausbildungsbetrieb oder in einen anderen Beruf ist in dieser Phase unkomplizierter, da keine vertraglichen Bindungen bestehen.

Wechsel nach der Probezeit

Nach Ablauf der Probezeit gestaltet sich ein Wechsel schwieriger. In der Regel müssen Auszubildende einen triftigen Grund vorweisen, um den bestehenden Ausbildungsvertrag kündigen zu können. Dazu gehören beispielsweise anhaltende Konflikte mit dem Arbeitgeber, unzureichende Ausbildungsqualität oder gesundheitliche Probleme. In diesem Fall muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden, wenn der Auszubildende die Ausbildung in einem anderen Berufsfeld fortsetzen möchte.

Vorgehensweise bei einem Ausbildungswechsel

Der erste Schritt bei einem geplanten Wechsel sollte immer das Gespräch mit dem Ausbilder oder der Ausbilderin sein, um eventuelle Probleme zu klären. Falls keine Lösung gefunden wird, ist die schriftliche Kündigung des bestehenden Ausbildungsverhältnisses erforderlich. Gleichzeitig sollte sich der Auszubildende um einen neuen Ausbildungsplatz bemühen, da die Ausbildungszeit durch den Wechsel verlängert werden kann. Ein neuer Vertrag muss mit dem zukünftigen Ausbildungsbetrieb abgeschlossen werden.

Kündigung aus wichtigem Grund

In besonderen Fällen kann die Kündigung eines Ausbildungsvertrags auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Das ist der Fall, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortführung der Ausbildung unzumutbar macht. Dazu zählen etwa Mobbing, schwere Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder eine erhebliche Missachtung der Ausbildungspflichten durch den Arbeitgeber. Eine solche Kündigung sollte gut begründet und im Idealfall mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) durchgeführt werden.

Rechtsfolgen und Unterstützung

Nach einem Wechsel kann es zu Verzögerungen in der Ausbildung kommen, da nicht alle Ausbildungsinhalte direkt angerechnet werden. Unterstützung bei einem Wechsel bieten die IHK, die HWK sowie die Agentur für Arbeit. Diese Stellen helfen bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz und beraten über mögliche Fördermaßnahmen. In vielen Fällen kann der Auszubildende auch finanzielle Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen.

Anrechnung bereits absolvierter Ausbildungszeiten

Bei einem Wechsel innerhalb desselben Berufs können bereits absolvierte Ausbildungszeiten ganz oder teilweise angerechnet werden. Dies ist abhängig von den Inhalten der Ausbildung und der Zustimmung des neuen Ausbildungsbetriebs sowie der zuständigen Kammer. Ein Wechsel in einen völlig anderen Ausbildungsberuf erfordert in der Regel, dass die Ausbildung von vorne begonnen wird.

Umschulung als Alternative

Wenn ein Auszubildender feststellt, dass der gewählte Beruf nicht der richtige ist, bietet eine Umschulung eine Alternative. Eine Umschulung dauert in der Regel kürzer als eine Erstausbildung und richtet sich oft an Personen, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben. In bestimmten Fällen kann auch die Agentur für Arbeit die Kosten einer Umschulung übernehmen, wenn dadurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.

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