in 🇩🇪 Deutschland

Nach Probezeit

Kündigung nach der Probezeit durch den Auszubildenden 2025

In Deutschland kann ein Auszubildender das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich; stattdessen kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder zur beruflichen Neuorientierung erfolgen.

Kündigungsmöglichkeiten nach der Probezeit

Nach der Probezeit ist es Auszubildenden in Deutschland nur noch unter speziellen Bedingungen möglich, das Ausbildungsverhältnis zu beenden. Die reguläre Kündigungsmöglichkeit entfällt, sodass ein Auszubildender nur durch eine außerordentliche Kündigung oder eine Kündigung aufgrund beruflicher Neuorientierung das Arbeitsverhältnis beenden kann.

Außerordentliche Kündigung durch den Auszubildenden

Eine außerordentliche Kündigung nach der Probezeit ist nur dann möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die das Fortführen der Ausbildung unzumutbar machen. Dazu zählen erhebliche Verstöße des Ausbilders gegen das Arbeitsrecht, wie beispielsweise anhaltende Diskriminierung, Misshandlungen, oder die Verweigerung der angemessenen Ausbildung. Die Kündigung muss in diesem Fall unverzüglich nach dem Auftreten des wichtigen Grundes und schriftlich erfolgen.

Kündigung zur beruflichen Neuorientierung

Der Auszubildende kann das Ausbildungsverhältnis ebenfalls kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgibt oder sich beruflich neu orientieren möchte. Hierbei gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen, die es dem Ausbildungsbetrieb ermöglicht, auf die Veränderung zu reagieren. Diese Kündigungsoption steht dem Auszubildenden jedoch nur dann offen, wenn er nachweislich seine Ausbildung beendet, um sich in einer anderen beruflichen Richtung zu betätigen.

Formvorschriften bei der Kündigung

Bei einer Kündigung nach der Probezeit ist stets die Schriftform erforderlich. Der Auszubildende muss das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben und darin den Kündigungsgrund detailliert erläutern. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam und wird vom Ausbildungsbetrieb in der Regel nicht anerkannt. Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Erhalt des Kündigungsschreibens durch den Ausbildungsbetrieb bestätigen zu lassen, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

Rechtliche Folgen und Ansprüche nach der Kündigung

Durch eine fristgemäße oder außerordentliche Kündigung hat der Auszubildende in der Regel keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Ausbildungsbetrieb. Entgeltansprüche bis zum Kündigungsdatum bleiben bestehen. Bei einer unrechtmäßigen Kündigung können allerdings Schadensersatzansprüche seitens des Unternehmens entstehen, falls der Betrieb durch die Kündigung besondere Nachteile erleidet.

Beratung und Unterstützung bei Kündigungsfragen

Da eine Kündigung nach der Probezeit in der Ausbildung rechtlich komplex ist, empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Gewerkschaften, die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht können Auszubildende bei Fragen zur Kündigung umfassend unterstützen und rechtlich absichern.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.

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