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Die Kündigung eines Ausbildungsvertrags durch den Ausbilder nach der Probezeit ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen möglich und setzt schwerwiegende Gründe voraus. Gesetzliche Vorgaben schränken die Kündigungsmöglichkeiten erheblich ein, um den Schutz des Auszubildenden zu gewährleisten.
Während der Probezeit im Ausbildungsverhältnis in Deutschland kann der Ausbilder den Auszubildenden ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und eine Kündigungsfrist ist dabei nicht erforderlich.
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