Anspruch auf Kindergeld
Kindergeld steht allen Eltern zu, die in Deutschland leben und deren Kinder in einer Ausbildung sind. Dazu zählen schulische, betriebliche Ausbildungen, Studium sowie Praktika, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.
Höhe des Kindergeldes
Die Höhe des Kindergeldes beträgt 250 Euro pro Kind (Stand 2024). Die Zahlungen erfolgen monatlich und enden spätestens mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Unter bestimmten Umständen, wie einer Behinderung des Kindes, kann Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.
Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch in der Ausbildung
Um Kindergeld zu erhalten, muss das Kind eine Ausbildung absolvieren. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um eine Vollzeitausbildung handelt, jedoch muss der Ausbildungscharakter gegeben sein. Dazu zählen auch duale Studiengänge oder berufsbegleitende Ausbildungen.
Verlängerung des Kindergeldanspruchs
In einigen Fällen kann der Anspruch auf Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert werden, zum Beispiel bei einer Freiwilligendienstleistung oder wenn das Kind eine Berufsausbildung nicht früher beginnen konnte, etwa wegen eines Wehrdienstes.
Kindergeld während einer Zweitausbildung
Auch während einer Zweitausbildung kann Kindergeld gezahlt werden, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Kindergeldanspruch.
Beantragung und Auszahlung
Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel an die Eltern, auf Antrag kann es jedoch auch direkt an das Kind ausgezahlt werden, sofern es eigenständig lebt.
Kindergeld und Steuerfreibetrag
Alternativ zum Kindergeld können Eltern den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Dies wird vom Finanzamt automatisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung geprüft und der günstigere Betrag berücksichtigt.