in 🇩🇪 Deutschland

Minderjährige

Ausbildung als Minderjähriger 2025

Eine Ausbildung in Deutschland kann in der Regel ab einem Mindestalter von 15 Jahren begonnen werden, vorausgesetzt, der Bewerber hat die Vollzeitschulpflicht erfüllt. In Ausnahmefällen können Jugendliche bereits ab 14 Jahren mit einer Ausbildung starten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Minderjährige Azubis unterliegen speziellen gesetzlichen Regelungen, die ihren Schutz gewährleisten, wie z. B. kürzere Arbeitszeiten und besondere Pausenregelungen. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass diese Bestimmungen eingehalten werden. Je nach Ausbildungsberuf können zusätzliche Anforderungen an das Mindestalter gestellt werden.

Gesetzliche Regelungen für minderjährige Auszubildende

Für minderjährige Azubis unter 18 Jahren gelten spezielle Schutzregelungen, die im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) festgelegt sind. Das Mindestalter für die Ausbildung liegt bei 15 Jahren, allerdings muss die Vollzeitschulpflicht abgeschlossen sein. In manchen Fällen, wie bei Ausbildungen in der Landwirtschaft, dürfen Jugendliche bereits mit 14 Jahren beginnen. Minderjährige müssen ärztliche Untersuchungen vorlegen, um ihre Eignung für die Ausbildung nachzuweisen. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend vor Beginn und vor dem Ende des ersten Ausbildungsjahres.

Arbeitszeiten für jugendliche Auszubildende

Das Jugendarbeitsschutzgesetz beschränkt die Arbeitszeiten für minderjährige Azubis. Jugendliche dürfen maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Eine Ausbildung unter 18 Jahren schließt Arbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen in der Regel aus. Ausnahmen sind möglich, wenn es sich um bestimmte Branchen wie die Gastronomie oder das Gesundheitswesen handelt. In diesen Fällen müssen die Ruhezeiten und die maximale Arbeitsdauer dennoch eingehalten werden.

Pausenregelungen und Ruhezeiten

Minderjährige Auszubildende haben Anspruch auf längere Pausen als volljährige Kollegen. Nach einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind es mindestens 60 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen. Diese Regelungen sind Teil des Jugendarbeitsschutzgesetzes und dienen dem Schutz der Gesundheit jugendlicher Auszubildender.

Berufsschulpflicht für jugendliche Azubis

In Deutschland besteht für alle minderjährigen Auszubildenden eine Berufsschulpflicht. Diese Pflicht bedeutet, dass jugendliche Azubis an bestimmten Tagen die Berufsschule besuchen müssen, um die theoretischen Inhalte ihrer Ausbildung zu erlernen. Der Besuch der Berufsschule zählt als Arbeitszeit, und der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Auszubildende die Schule während der Arbeitszeit besuchen können. Fehltage müssen ebenso wie im Betrieb entschuldigt werden. Der Berufsschulunterricht darf nicht durch betriebliche Verpflichtungen beeinträchtigt werden.

Mindestalter für gefährliche Arbeiten

Für minderjährige Auszubildende gelten strikte Regelungen hinsichtlich der Arbeiten, die sie ausführen dürfen. Gefährliche Arbeiten, wie der Umgang mit schweren Maschinen oder gefährlichen Stoffen, sind für Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur, wenn diese Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung notwendig sind und unter strenger Aufsicht erfolgen. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber zusätzliche Schutzmaßnahmen gewährleisten. Für Ausbildungen in Berufen wie Elektriker, Metallbauer oder Tischler können spezifische Anforderungen an das Mindestalter bestehen.

Jugendliche in dualen und schulischen Ausbildungen

Ein sofortiger Einstieg in die berufliche Ausbildung kann sowohl dual als auch rein schulisch erfolgen. Duale Ausbildungen kombinieren betriebliche Praxis mit theoretischem Unterricht, während schulische Ausbildungen hauptsächlich an Berufsfachschulen durchgeführt werden. Letztere kommen häufig im sozialen oder pflegerischen Bereich vor. In schulischen Ausbildungen ist die Mindestanforderung oft ein bestimmter Schulabschluss, und es gelten ähnliche Schutzregelungen wie im dualen Ausbildungssystem.

Pflichten des Arbeitgebers bei minderjährigen Azubis

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Minderjährigen eingehalten werden. Dies umfasst die Einhaltung der Arbeitszeiten, die Gewährleistung angemessener Pausen und die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsplatzes. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die Teilnahme an der Berufsschule unterstützen und dafür sorgen, dass keine Überstunden anfallen. Bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz drohen dem Unternehmen Bußgelder und im schlimmsten Fall der Entzug der Ausbildungsberechtigung.

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