Die Arbeitszeiten im Ausbildungsvertrag in Deutschland unterliegen klaren gesetzlichen Regelungen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Auszubildenden zu schützen und sicherzustellen, dass die Ausbildung ordnungsgemäß abläuft. Dabei greifen sowohl das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), falls der Auszubildende minderjährig ist. Im Ausbildungsvertrag müssen die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten, Pausenregelungen sowie Sonderbestimmungen für Überstunden klar definiert werden. Die Regelungen sollen eine ausgewogene Kombination aus praktischer Ausbildung im Betrieb und theoretischer Ausbildung in der Berufsschule gewährleisten.