in 🇩🇪 Deutschland

Minderjährige

Kündigung Ausbildung von Minderjährigen 2025

Die Kündigung eines minderjährigen Auszubildenden in Deutschland unterliegt speziellen rechtlichen Vorgaben und Schutzbestimmungen. Sie ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und erfordert Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Kündigungsmöglichkeiten während der Probezeit

In den ersten Monaten eines Ausbildungsverhältnisses, der sogenannten Probezeit, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen zu beenden. Dies gilt auch bei minderjährigen Auszubildenden, jedoch müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten in Kenntnis gesetzt werden. Die Probezeit darf laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) zwischen einem und vier Monaten dauern. In dieser Zeit ist eine sofortige Beendigung der Ausbildung möglich, ohne dass Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.

Kündigung nach der Probezeit

Nach Ablauf der Probezeit gelten striktere Regelungen für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses. Eine ordentliche Kündigung ist nur durch den Auszubildenden selbst und nur mit einer Frist von vier Wochen möglich, wenn er die Ausbildung aufgeben oder eine andere Berufsausbildung beginnen möchte. Der Ausbildungsbetrieb hingegen kann das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund, wie schwerwiegenden Pflichtverletzungen, kündigen. Eine fristlose Beendigung der Ausbildung muss gut begründet sein, und bei minderjährigen Azubis muss der Erziehungsberechtigte zustimmen.

Fristlose Kündigung und wichtige Gründe

Eine fristlose Kündigung während der Ausbildung ist nur unter bestimmten, schwerwiegenden Umständen erlaubt, wie beispielsweise bei Diebstahl, Gewaltanwendung oder wiederholter, unentschuldigter Abwesenheit des Azubis. In solchen Fällen kann der Ausbildungsbetrieb sofort das Ausbildungsverhältnis beenden. Bei minderjährigen Auszubildenden ist zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Der Betrieb muss auch eine schriftliche Begründung für die fristlose Kündigung vorlegen, um die rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Rolle der Erziehungsberechtigten

Da minderjährige Azubis in Deutschland nur beschränkt geschäftsfähig sind, haben ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten ein Mitspracherecht bei der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses. Jede Kündigung muss von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet oder zumindest bestätigt werden. Bei einer fristlosen Kündigung ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Dies dient dem Jugendschutz und soll verhindern, dass minderjährige Auszubildende ohne ausreichende rechtliche Absicherung vorzeitig ihre Ausbildung verlieren.

Beratung und Unterstützung

Bei Unsicherheiten oder Problemen in der Ausbildung können sich minderjährige Azubis und deren Eltern an verschiedene Beratungsstellen wenden, wie die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer oder den Betriebsrat im Ausbildungsbetrieb. Zudem bieten Gewerkschaften und die Bundesagentur für Arbeit Beratungen an, die über Rechte und Pflichten während der Ausbildung informieren. Es ist empfehlenswert, vor einer Kündigung eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um alle rechtlichen Aspekte und mögliche Konsequenzen sorgfältig abzuwägen.

How2Live prüft Einträge sorgfältig, haftet jedoch nicht.

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